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17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte
[§ 3]
Das hofgericht
hat künftig alle, sowohl von der rent- als oberkammer bisher besorgte krei-
sämtl(iche)militair- und konskripzions -, aschull- , und stiftungs-sachena, alle
gewerbs -, unterthanns-, polizeÿ - und sicherheits-sachen, überhaupt alle po-
litische , sowohl als bauch die samentlich justiz- , abhandlungs- und des stiftes
eigene jurisdikzions-geschäfte und sonstige stifts angelegenheiten ganz al-
lein zu besorgen, mithin auch alle in ein so anderes fach einschlagende
korrespondenzen und berichte zu verfassen, kommissionen fürzunemmen
und jenen beÿ anderen stellen abzuwarten. Dieses hofgericht bestehet aus
dem hofrichter , einem expeditor , einem einreichungsprothokollisten , einem
amtprothokollisten und zween kanzlisten .
[§ 4]
Alle einkommende schriften sind beÿ dem einreichungsprothokolle zu über-
nemmen, von dem prothokollisten nach der zeitordnung der geschehenen ui-
berraichung mit fortlauffenden zahlen zu bezeichnen, die gerichtsbehörde ,
von der es kommt, der geschlechts- und taufnamme der partheÿen, auch
das wesentliche des gegenstandes in das einreichungsprothokoll einzutragen
und die eingetragene schriften von halb zu halb tage dem hofrichter zu
übergeben.
[§ 5]
Der hofrichter hat sodann die erledigung zu verfassen oder die sonst nö-
thige führkehrung zu veranlassen, das erledigte exhibitum aber dem einrei-
chungsprothokolle zurückkommen zu machen, damit daselbst der tag der
erledigung der expedizion oder der zustellung eingetragen, die zustellung
selbst aber von dem expeditor besorget cwerden mögec.
[§ 6]
dDer einreichungsprothokollist hat beÿ jenen schriften, für deren erledigung
oder expedizion eine taxe abgefordert wird, den betrag der taxe in der hierzu
bestimmten rubrique anzumerken, um hievon beÿ dem ausweiß der taxen
gebrauch machen zu können, die taxen selbst aber hat der expeditor zu
übernemmen.d
[§ 7]
Der expeditor hat in allen geschäften dem hofrichter an die hand zu gehen,
auch der amtsprothokollist in allen, vorzüglich in politischen gegenstän-
den , rekrutierungs - , konskripzions - und konzertations-angelegenheiten sich
gebrauchen zu lassen, auch das prothokoll über mündliche klagen aufzu-
a D: und schul-, wie auch stiftungs-sachen
b folgt in D irrtümlich ein zweites Mal: als
c –c B und C: besorget werde
d –d fehlt in D
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848