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3. Das Hofmeisteramt
unnd reidtstall mit essen, trinnckhen, habern , heÿ , streÿ unnd allen anndern
sachen ausgeben, verzerdt oder verschwendt, sonnder schaden unnd spot
verhuet werden.
[§ 5]
Wo er bei ainem oder mer officiern , knechten unnd dienern, die ime von
unnsernntwegen gehorsam zelaisten gelobt sein oder hernach mit glub ver-
strickht werden (ausser des oberkhellners unnd desselbigen zuegehörigen
diennern, aines grunndtschreibers , wein khellners , ainem, so das räntambt
verwallt, kuchlmaister , phistermaister unnd vorstmaisters , die wir unns mit
iren gluben unnd ambts raittungen bevor behalten haben wellen) ainicherlei
unfleis, unordnung, untreu oder ungehorsamb befunnde oder erinndert,
soll er mit notturfftiger unnd gebürlicher straff verfarn unnd dermassen
einsehung thuen, damit wie vorbestimbt albeg guete pollicey unnd ordnung
aufgericht unnd erhalten werde.
[§ 6]
Er soll auch laut aines inventari unnsere reit rosser irer zuegehörung in
bevelch haben, bei den reitknechten darob sein, das sÿ den rossen vleissig
warten unnd sonnderlich zichtig unnd nit aufruerig helten, auch di fuer
zu des gozhaus notturfften treulich angetailt unnd in dem gschierhof guete
wirtschafft gehalten werde.
[§ 7]
Die harnasch chamer , geschüz , pulfer , kugl unnd annder khriegsnotturfften,
so diser zeit bei dem gozhaus ist unnd hernach darzue kumbdt, soll er
in gueter huedt unnd verwarung haben, zeit seines abzugs, sambt allen
anndern seinen hanndlungen widerumben überanndtwurten.
[§ 8]
Wover das sich krieg zuetruegen unnd des gozhaus unnderthannen , die zu
merberuertem gotshaus ir zueflucht werden haben, soll er mit irem leib
unnd guet, wie er des stat haben mag, unnderpringen unnd bevolhen haben.
[§ 9]
Wenn es not wurde, soll er von des gozhaus aigen oder dörfern den funnfften
man zuerhaltung des gozhaus zeitlichen erfordern unnd in guete ordnung
stellen.
[§ 10]
Mit dem hofgesünndt wirdt er zuhanndln wissen, doch ist von nöten, das
sich all officier unnd diener, so nächtlicher zeit ausser des closters gelegen,
in solchen leüffen all in des closters thuen unnd daselbst pleiben.
[§ 11]
Er soll in albeg unnuz unnd übrigen costen verhuetten, anzal der personnen,
so man unnderhalten mues, aigentlich aufschreiben unnd offt abzellen, di
turniz mit ordnung ernnstlich unnd sträfflich helten, damit nicht widerwär-
tigs gehanndlt, nach furgenomen werde. All überig unnd unnuz personnen,
die sich bei dem closter oder in desselbigen zuegehörigen heusern ennthalten
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848