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Edition
[§ 58]
Trieben wein lautter zue mochen
Item nimb pran per laib, heng es an einen foden in denn wein , er wierdt
lautter schön, den es ist offt probiert worden.
[§ 59]
Gar trieben wein schön lautter zue mochen
Item nimb ein h(and voll) umberthumb unnd nimb ein pfenning sembel mell
dorzu und auch des weins , mach ein mießl dorauß und riere denn wein gohr
woll von erst unntzt biß auf die mitten, geuß ein wenig wosser dorein und
rier zwier so lang (. . . )u, dornach geuß die vorgemacht matterei inns vaß (. . . )v
gor woll durch ein ander, fill dos voß zue (. . . )w, so wirdt er schönn lautter
oder geprenndten loimb oder aber gesotten most , so wierdt er gor bolt khlor
unnd lautter oder nimb sofferion als ain aÿ wie vorgemelt, ist worden von
sofferian.
[§ 60]
Zäch braunn trieb wein frisch, lautter unnd klar zu mochen
Nimb x einen fuetter wein , allaun 1 h(and voll), den selben schön khlein
zerstossen unnd alß dan durch ain sib geföht, vonn 28 aÿren das weiß y
dorauß genomen, ein handt voll solz , das olles durcheinander gerieret, nimb
auch deß selben weins , ain 4 oder 5 khandl dorein gegossen, unnd wie
vorgemelt, dorein abgerierth. Uberloß daz vaß wein , dos diese moderi dorein
mog, alß dan geuß dise motteri in dos voß wein herein unnd woll durchein-
ander geriert, loß die moteri imer zu herinen, biß dos daz voß gefilt wierdt.
Dornach loß den wein rieren, so wierdt der wein in acht tagen frisch, lautter,
khlar und schön oder rier am ersten denn wein im voß woll und thue ain
holben aimer wein auß dem selben voß und rier in biß der faimb im spundt
herauß gehet, nimb von 28 aÿren dos weiß herauß, sembel mell , millich
unnd durcheinander gerieret unnd geschlogen unnd dos voß wein gegossen
unnd aber moll vollgeriert und zugefilt; und peils woll, verstreichs mit laimb,
spreng baiden potten mit kholtten wasser, loß in rosten ein 14 tog, so wierdt
der wein frisch, guett unnd wollgeschmoch unnd wenn der wein ein weill
lige, so wirdt er von geschmach schmeckent unnd muest in alsdan abzihen,
du dorffest dich weitter kheines ungeschmoch besorgen.
[§ 61]
Trieben wein lautter zue machen, das er nit schwer wierdt
Nimb wermuet wurtzen, machs schön sauber unnd legs in denn wein , so
wierdt er nit schwer.
u Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
v Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
w Blatt abgerissen, mehrere Wörter fehlen
x folgt gestrichen: zu
y folgt irrtümlich: dos weiß
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848