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11. Das Küchenamt
[§ 27]
27. Er kuchelmaister soll sich auch in allweeg befleissen, daz unter dessen
untergebenen kuchelpartheÿen guete freindliche ainigkheit erhalten, nie
khein außligen, rauffhändl , scheltten oder andere gottslösterung , spillen ,
fressen und sauffen in den kucheln oder andern haimblichen winckhln,
welche stuekh alle im wenigisten nit zu gedulden, gestatten. Dahero er
dieselben nächtlich desto vleißiger zu visitirn wissen wirdt. Da nun derglei-
chen ungebüer gespüert, gegen deme solle er nach aines jeden verbrechen
mit gebürlicher straff erfahren, deßgleichen ihren cämern und ligerstätten
wochentlich zuesehen, daz dieselben sauber gehalten, auch beede kuchln
täglich vleissig außgekhert, daz zinen, täller , pfannen, höfen und anders
kuchelgeschier nach jeder mahlzeit durch die abwescherin gewaschen und
ain jedes wider an sein orth gestelt werde.
[§ 28]
28. Dieweill auch der feürer oder anhaizer offtmals zustarkhen windtszeiten
die gluet zum einhaizen auf einer blossen hülzenen schauffel tragen thuet,
dahero sorglich durch den windt etwann ain prenende khollen in die holz
hauffen oder anderer orth und winckhl geweht, lestlich ein schädtliche
prunst auß dißem verborgenem feur werden khan, also soll kuchelmais-
ter oder seinem gwölbschreiber hiemit ernstlich anbevolchen sein, daz er
dergleichen glueten hinfüero nit mehr auf schauffeln, sondern in zuege-
deckhten höfen oder andern verwarnussen uber hoff tragen, den feüer auch
hinfüro des nachts nit mehr in der kuchel beim feur ligen oder schlaffen
lassen, sondern gedacht sein, daz alle nacht zu rechter zeit daz feur versorgt
und eingeschüett, auch beede kucheln beschlossen werden, damit durch
solche unachtsambe leüth khein feüers noth entstehen möchte und solle die
schlüssel zu den kuchln alle nacht der kuechelmaister oder gwölbschreiber
zu sich nemben.
[§ 29]
29. Auf die rauchfäng in den kucheln soll kuchelmaister oder sein unter-
gebner gewölbschreiber auch guet aufsehen haben, daz sie zu verhüettung
schadens zu rechter zeit gekhert werden. Eß erscheint zwar auß den vorigen
und noch jüngsten wochenzetln sovill, daß die rauchfengkherer gleich zu
eingehunden Weinnacht -, Oster -, Pfingstfeÿrtagen biß nach außgang dersel-
ben alhie auf des gottshauß cossten gelegen und den müessigang gepflegt,
innen aber nichts destoweniger die cosst, brodt unnd weinn b geben worden,
also soll kuchelmaister oder gwölbschreiber hinfüro an solchen feÿrtagen ,
weill sie ihr arbeit aintweders vor oder nach der heÿlligen zeit, woll verrich-
ten khönten, weder fleisch noch andere speisen nit mehr auf sie hergeben,
bei vermeidung sonderbarer straff .
b verbessert aus: wienn
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848