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13. Das Spital und die Stiftsapotheke
[§ 8]
In der sütten soll er, wie bishero beschehen, wochentlich dreÿ tag fleisch
speissen unnd guette anordnung thuen, damit den armen leutten nit allein
das fleisch , sondern auch andere speisen, so innen gereicht, sauber und
vleissig gekhocht werden, damit sÿ sich zubeschwären nit ursach haben.
[§ 9]
Spitlmaister soll seinen tisch mit gebüerlicher khost versehen, khain uber-
flus unnd verschwendung nit brauchen und denen in der sutten an den
hochen festtägen ain oder zwo, nicht mehrers als sonsten gebreuchig, nach
guetthaissen des herrn prelaten geben lassen.
[§ 10]
Die jungen khinder, so unter zehen jaren unnd zu zeiten in das spital genom-
ben werden, darauff soll spitlmeister khain fleisch egben oder nemen lassen,
dan sÿ gar woll mit milch unnd anderer speis zu unterhalten.
[§ 11]
Füer ain person in der sutten , auch ainen ÿeden dienstpotten im spital soll
taglich ain halbe gesindt wein , aber füer den spitlmaister unnd sein weib
auff ÿedes ain achtering oberes pröbendt gespeist werden.
[§ 12]
Wan aus den armen leütten, sÿ sein pfrientler oder frembte, gleichermassen
von den dienstpotten ÿemants abstirbt, soll er alsbalt dem herrn prelaten
oder hoffmeister anzeigen, damit das jenig, so sie verlassen, inventiert,
beschriben unnd nichts davon veruckht werde.
[§ 13]
Er soll auff sein ambt ain absonderliches buech halten, darein verzeichnen,
wan ain oder der ander dienstbott in oder aus dem dienst stehet, was ÿeder
zue jarlicher besoldung hab und hieran in abschlag empfacht. Dasselbige
buech soll er als dan zu auffnembung seiner raittung fuerlegen.
[§ 14]
Maÿrhoff daselbst betr(effend)
Nach dem auch im spital ain maÿrschafft von allerleÿ viech unnd geflügl ver-
handen, derowegen hochvonnötten, das spitlmaister unnd sein weib guete
achtung haben, damit dem viech fleissig unnd woll gewart, daselbige in su-
mer unnd herbst zue rechter zeit auf die weit unnd wider zue haus getriben
unnd in winter zue gebüerlicher stundt gefüedert werde.
[§ 15]
Unnd damit dem gottshaus zu nuz unnd ime spitlmeister oder der seinigen
zu wenigers verdacht diser maÿrschafft halben ain ordnung unnd richtigk-
heit gehalten werde, soll er alle Montag seine wochenzetl dem herrn prelaten
oder den jenigen, so herr prelat an seiner statt ordnen möcht, uberraichen,
darein nit allein sezen, was er aus dem cammer- , khuchel - unnd pfisterambt
auff notturfft unnd unterhaltung deß spitals empfangen, sondern was unnd
wievil ÿede wochen khelber , junge färll unnd allerleÿ geflügl gefallen, item
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848