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Edition
maister Hanßen dargab oder verlag unnd mit des gottshauß zuegehörigen
holz vleissig unnd sauber khochen lassen unnd in genedig also verhalten,
das einige billiche khlag weder ime dißfahls nicht fürkhomme.
[§ 7]
Item, wo sich etwo frembde persohnen umb stallung anmerckhen unnd
khainen bevelch von herrn praelathen nicht brächten, solle er niemandt ein-
lassen, beherbergen, noch in die ställ frembde roß einzuestellen verstatten.
[§ 8]
Auch solle gemelter wierth schuldig unnd verpunden sein, dem herrn prae-
lathen , wann er aigner persohn zue Wienn ist, soviell ohne schmellerung
seiner nahrung sein khan oder herr praelath dessen bedürfftig sein mechte,
jederzeit gewerttig zue sein. Desgleichen auch sein eheweib, da etwo ein
mangel oder abgang an nothwendigen persohnen zue versorgung der khuchl
erschine, wann sie destwegen angesprochen wurde, guetwillig hierinnen beÿ
zue pringen unnd zue helffen, welliches gegen beeden persohnen ainem
verdienst gemäs hinwiderumb von herrn praelathen solle erkhendt werden.
[§ 9]
Wan an den herrn praelathen brief in das hauß geben werden, soll er die-
selben von bekhanten persohnen oder die von ierer m(ajestä)t unnd herrn
verordenten außgehen, emphachen, vleissig aufheben unnd mit eheister
gelegenhait, nach dem die sachen wichtig, überschickhen. In summa des
gottshauß wolfart unnd fromben solle er seinem besten vermügen unnd ver-
standt nach in allen übrigen, ab woll hiroben außtrüekhlich nicht begriffnen
sachen unverdrossen fürdern unnd dessen schaden verhietten.
[§ 10]
Doch behelt ime d herr praelath bevor, dise ordnung zuveränndern, auch
ganz unnd gar aufzuheben, ja da er maister Hanß mit nichthaltung dißer
instruction oder in ander weg verursacht gennzlich abzuschaffen in alweg
bevor.
[§ 11]
Hergegen ist er, maister Hanß , zinß freÿ unnd mag sein gewerb, wie sichs ge-
bürt auch mit enthaltung eines eingezognen stillen schneider gesellen, doch
alles auf sein selbst aignen gewin unnd verlust, ohne des herrn praelathen
entgelt, treiben unnd sich erbarlich nehren. Sonsten ist der herr praelath
ainiche jahrs besoldung oder anders ime zuegeben nit schuldig.
[§ 12]
Unnd demnach ier gn(a)d(en) vorhabens, eheist ierer verorndten dienst
aufzuegeben unnd daher sich mit grosster ungelegenheit unnd schwären
unkhossten mit notturfft des holzs ein ganzes jahr hindurch beÿ so vielen
feuerstetten werden zuversorgen haben unnd dannen her bessere achtung
d folgt gestrichen: auch
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INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Title
- INSTRUKTIONEN UND ORDNUNGEN DER STIFTSHERRSCHAFT KLOSTERNEUBURG
- Subtitle
- Quellen zur Verwaltung sowie zur Land- und Forstwirtschaft einer geistlichen Grundherrschaft in der Frühen Neuzeit
- Editor
- Josef Löffler
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2021
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-21304-8
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 876
- Categories
- Geschichte Vor 1918
Table of contents
- Verzeichnis der Editionseinheiten 9
- Geleitwort 21
- Vorwort 23
- EINFÜHRUNG 25
- 1. Einleitung und Forschungsstand 25
- 2. Die Stiftsherrschaft Klosterneuburg und ihre Verwaltung 30
- 2.1 Die Besitzungen des Klosters 30
- 2.2 Die Einkünfte der Stiftsherrschaft 35
- 2.3 Die Stiftsleitung: Propst, Dechant und Oberkellerer 39
- 2.4 Allgemeine Tendenzen in der Stiftsverwaltung im ausgehenden Mittelalter und in der Zeit der Konfessionalisierung 45
- 2.5 Die Amtsträger und der Verwaltungsaufbau vom frühen 16. bis Mitte des 17. Jahrhunderts 52
- 2.6 Die Herrschaftsverwaltung von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis zur Verwaltungsreform des Jahres 1786 59
- 3. Die Quellen 65
- ERLÄUTERUNGEN ZUR EDITION 79
- 1. Die Quellenüberlieferung 79
- 2. Die Editionseinheiten und deren Anordnung 95
- 3. Aufbau der Editionseinheiten 101
- 4. Editionsgrundsätze 107
- EDITION 111
- 1. Texte zur Reform der Verwaltung (Mitte des 16. Jahrhunderts) 111
- 2. Der landesfürstliche Anwalt 126
- 3. Das Hofmeisteramt 140
- 4. Die Rentkammer 257
- 5. Die Oberkammer 282
- 6. Die Registratur 362
- 7. Die einzelnen Herrschaften, der Meierhof in Tuttendorf und der Lesehof in Krems 370
- 7.1 Instruktion für den Meierhof in Tuttendorf sowie Bestallung und Revers des Meiers 370
- 7.2 Instruktion und Revers des Verwalters des Hofes in Krems 376
- 7.3 Instruktionen für den Pfleger der Herrschaft Hagenbrunn 380
- 7.4 Instruktion für den Pfleger der Herrschaft Atzenbrugg 385
- 7.5 Instruktion für den Rentschreiber in Prinzendorf 388
- 7.6 Instruktion für den Rentschreiber in Stoitzendorf 392
- 7.7 Instruktion für Beamte auf der Herrschaft Prinzendorf 398
- 7.8 Erklärung des Justiziars der Herrschaft Hauskirchen 402
- 8. Das Kammeramt 404
- 9. Die Forstwirtschaft 423
- 9.1 Instruktionen für den Förster 423
- 9.2 Instruktionen für den Förster für die jenseits der Donau gelegenen Forstgebiete (Tuttenhof) 472
- 9.3 Instruktion für den Förster in der Schwarzen Lacken 482
- 9.4 Instruktion für den Förster über die Holzausgabe an die Klosterbediensteten 487
- 9.5 Reverse von Förstern 489
- 10. Kelleramt, Weinbau und Weinzehent 493
- 10.1 Kellerordnung 493
- 10.2 Instruktion für die Weingärten 518
- 10.3 Instruktionen für den Weinkellner 520
- 10.4 Instruktion für den Hofbinder 554
- 10.5 Instruktion für die Zehenthandler und Paktisten 559
- 10.6 Instruktion für den Zehenteinbringer in Höflein 562
- 10.7 Instruktionen für den Weinkellner über die Weinausspeisung an die Klosterbediensteten 563
- 10.8 Instruktion für den Kellermeister über die Weinausspeisung an die Untertanen 574
- 10.9 Instruktion für den Weinbeschreiber 582
- 10.10 Heiratsrevers eines Weinzehenthandlers 584
- 11. Das Küchenamt 585
- 12. Das Pfisteramt 609
- 13. Das Spital und die Stiftsapotheke 650
- 14. Der Pferdestall und das Fuhrwesen 679
- 15. Angestellte und Handwerker 709
- 16. Die Donauschifffahrt 724
- 17. Die Kanzleiordnung aus dem Jahr 1786 und damit in Verbindung stehende Texte 730
- VERZEICHNISSE UND REGISTER 783
- 1. Quellen- und Literaturverzeichnis 783
- 2. Abkürzungsverzeichnis 798
- 3. Maße, Gewichte und Geldeinheiten 799
- 4. Pröpste des Stiftes Klosterneuburg 800
- 5. Glossar 801
- 6. Personenregister 841
- 7. Ortsregister 845
- 8. Sachregister 848