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Die Kaiserin - Reich, Ritual und Dynastie
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Welche Rechte hat die Kaiserin? 51 versehen sei, die sich jedoch ausnahmslos aus dem Rang ihres Ehemannes ableiteten169. Mit größerer Breitenwirkung als Titius vollzog Johann Peter von Ludewig im 1719 erschiene- nen zweiten Band seiner „Vollständigen Erläuterung der Güldenen Bulle“ die Eliminie- rung der aus römischer Tradition hergeleiteten Rechte. Er betonte dabei zunächst wie üblich, dass alle Rechte der Kaiserin aus der Ehe resul- tierten, setzte aber schon hinzu, dass zudem die „sichern Reichs-Satzungen und Gewohn- heiten“ als deren Basis heranzuziehen seien. Als Privilegien betrachtete er den Rang der Kaiserin, der sie über alle Königinnen setze, den Umstand, dass ihr Testament ohne Be- stätigung gültig sei und dass sie das Ius fisci beanspruchen könne. Außerdem führte er an, dass ihr die Ausfertigung von Panisbriefen sowie Primarias Preces für weibliche Reichsklös- ter zustehe und dass ihr Ehemann als ihr Richter fungieren könne170. Was andere Vorrechte betreffe, würden „die Rechtsgelahrte, als Fritshius [!] de Augusta cap. 6, 7, 8, Mollenbek de augusta imperatrice thesi 6.17 allzu römisch sich aufführen, da sie hingegen andere Dinge finden würden, wenn sie ein Auge auf das Teutsche Herkommen richteten, wie es von Zeit zu Zeiten die Teutsche Kayser mit ihren Gemahlinnen gehalten“171. Jakob Karl Spener, zeitweise Kollege Ludewigs in Halle, nahm etliche dieser Aussagen in sein 1727 erschienenes Werk mit ausführlichen Erörterungen zur Kaiserin auf, formulierte aber deutlicher als Ludewig selbst, dass die Kaiserin die eigentlichen „jura reservata“, die kaiserlichen Reservatrechte, nicht ausüben könne, da sie als Frau zu deren Ausübung nicht fähig sei. Von etlichen der lange immer wieder genannten Rechte aber, die die „Römischen Rechts-Gelahrten“ angeführt hätten, wie die Äquivalenz der Rechte des Hofstaates der Kai- serin mit dem des Kaisers, dem Ius fisci oder der Gültigkeit von Schenkungen ohne Bestäti- gung, wisse er „nach dem Teutschen Herkommen … nicht vieles anzuführen“172. Ähnlich wie Ludewig mit seinem Hinweis auf die Panisbriefe173 reduzierte Spener jedoch die Liste der Privilegien einer Kaiserin nicht nur: Unter Hinweis auf ein mittelalterliches Fallbeispiel postulierte er die Möglichkeit der Kammerverwaltung durch die Kaiserin174 und sprach ihr in der Tradition früherer geistlicher Stiftungen und mit Verweis auf den Stern- 169 Titius, Specimen iuris publici, 572f. 170 Ludewig, Vollständige Erläuterung, Bd. 2, 641f. Zu den Panisbriefen als spezieller Form der kai- serlichen Almosengabe siehe Dickel, Panisbriefe. 171 Ludewig, Vollständige Erläuterung, Bd. 2, 642. 172 Spener, Teutsches Iuris Publici, 259–270, Zitate 267 bzw. 268f. 173 Den Spener ebenso aufnahm (Spener, Teutsches Iuris Publici, 260f.) wie Zedler (Zedler, Uni- versal-Lexicon, Bd. 15, 347), wobei letzterer in mehrerer Hinsicht eng an Spener orientiert scheint. Moser (Moser, Neues Teutsches Staatsrecht, 658f.) lehnte diese Erweiterung jedoch dezidiert ab. 174 Dies taten ihm folgend dann etwa auch Struve (Struve, Corpus iuris publici, 571) und Zedler (Zedler, Universal-Lexicon, Bd. 15, 347). Das Beispiel war Kaiserin Judith, siehe Kasten, Krö- nungsordnungen, 250. https://doi.org/10.7767/ 9783205213383 | CC BY 4.0 © BRILL Österreich GmbH Böhlau Verlag, Zeltgasse 1/6a, A-1080 Wien
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Die Kaiserin Reich, Ritual und Dynastie
Titel
Die Kaiserin
Untertitel
Reich, Ritual und Dynastie
Autor
Katrin Keller
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien
Datum
2021
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-21338-3
Abmessungen
17.4 x 24.5 cm
Seiten
430
Schlagwörter
Heiliges Römisches Reich, Kaiserin, Kulturgeschichte, Geschlechtergeschichte, Krönung
Kategorien
Geschichte Historische Aufzeichnungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Kaiserin und Reich: Einleitung 9
  2. An mulier sit capax imperii? Die Reichspublizistik zur Rolle der Kaiserin 21
  3. Überblick 22
  4. Wie wird man Kaiserin? 29
  5. Inhaltliche Schwerpunkte der Reichspublizistik 36
  6. Die Majestas-Debatte 36
  7. Der Rang der Kaiserin: Die Diskussion um die Goldene Bulle 42
  8. Juribus singularis: Privilegien und Rechte der Kaiserin 47
  9. Welche Rechte hat die Kaiserin? 48
  10. Die Erzämter 53
  11. Das Ius Primariarum Precum 58
  12. Schluss 62
  13. Die Krönung der Kaiserin im Heiligen Römischen Reich der Frühen Neuzeit 65
  14. Der rituelle Ablauf 68
  15. Traditionen: Die Krönung im Mittelalter 68
  16. Der Ablauf der Krönung 71
  17. Ritual und Geschlecht 82
  18. Die Kaiserinnenkrönung als Inszenierung des Reiches: Konstellationen und Konflikte 86
  19. Kaiser und Kurfürsten 87
  20. 1612: Der Neuanfang 103
  21. 1630: Die Verlegenheitslösung 110
  22. 1637: Kaiserin und Königin 114
  23. 1653: Kompetenzen und Präzedenzen 122
  24. 1690: Zeremonialkonflikte 133
  25. 1742: Abgesang? 142
  26. Schluss 153
  27. Kaiserinnen in den Medien 157
  28. Kaiserinnen in gedruckten Medien: Ein Überblick 160
  29. Eigenständige Publikationen 161
  30. Chronikwerke 171
  31. Zeitungen 178
  32. Die Krönung als Medienereignis 181
  33. Medienformen 183
  34. Die Krönungsbeschreibungen 191
  35. Texte und Bilder 200
  36. Die mediale Präsenz der Krönungen im Vergleich 225
  37. Die Kaiserin in aller Munde? Die Geburt des Thronfolgers 1716 226
  38. Lucerna abscondita: Wie gedenkt man einer Kaiserin? 232
  39. Schluss 241
  40. Handlungsfelder 245
  41. Kaiserliche Repräsentation: Audienzen 248
  42. Audienzen beim Reichstag 1653 252
  43. Audienzen in Wien 254
  44. Dauer und Gegenstand von Audienzen 258
  45. Audienzen für reichsständische Diplomaten 261
  46. Netzwerke: Korrespondenzen 268
  47. Zur Überlieferung 268
  48. Das Korrespondenzregister Kaiserin Eleonora Magdalenas (I) 271
  49. Grußbriefe und Courtoisieschreiben 273
  50. Jenseits von Korrespondenzen: Patenschaften und Damenorden 277
  51. Fürbitten 279
  52. Das Korrespondenzregister Kaiserin Eleonora Magdalenas (II) 279
  53. Die Kaiserin als Fürsprecherin: Beispiele 284
  54. Die Regentin: Kaiserin-Witwe Eleonora Magdalena und die Kaiserwahl 1711 297
  55. Die Begründung der Regentschaft 300
  56. Zum Selbstverständnis der Regentin 304
  57. Die Kaiserwahl als Aufgabe 309
  58. Schluss 319
  59. Kaiserin und Reich: Schluss 323
  60. Anhang 331
  61. Die Königinnen und Kaiserinnen der Frühen Neuzeit 331
  62. Aufenthalte von Königinnen bzw. Kaiserinnen „im Reich“ (ca. 1550 bis 1745) 332
  63. Korrespondentinnen und Korrespondenten von Kaiserin Eleonora
  64. Magdalena im Heiligen Römischen Reich 1697–1705 334
  65. Verwendete Darstellungen der Reichspublizistik 337
  66. Ungedruckte und gedruckte Krönungsbeschreibungen 344
  67. Tabellenverzeichnis 354
  68. Abbildungsverzeichnis 355
  69. Abkürzungsverzeichnis 356
  70. Quellenverzeichnis 357
  71. Literaturverzeichnis 367
  72. Gedruckte Quellen und Editionen 367
  73. Mehrfach zitierte Onlineressoucen 377
  74. Literatur 378
  75. Personenregister 410
  76. Ortsregister 427
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