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28. MAI 1850 85
zum reinsten Ausdruck läutern sollten, ein sehr mangelhafter Destillierap-
parat, eitel Mechanismus und Rechenexempel. All die Bestimmungen des
Alters, der Steuer, der Unbescholtenheit, und wie die Filtrierlappen alle hei-
ßen, lassen noch eine erkleckliche Summe von unreinen Stoffen, Schmutz
und dergleichen durchpassieren. Dies wird insolange, wenn auch Menschen-
werk billig Entschuldigung für seine Unvollkommenheit fordern kann, ge-
schehen und unerlaubt große Nachsicht in Anspruch nehmen, insolange
man nicht auch hier von der einseitigen mechanischen Anschauung abgeht,
und diese mit den Formen und Forderungen des organischen Lebens zu ver-
mitteln bedacht ist. Die freie Gemeinde wird sowohl in den Verfassungen als
in der Schule und endlich in der allgemeinen Überzeugung als Grundlage
des Staates angesehen. Und diese Grundlage, dieser lebenskräftige Orga-
nismus, geht beim wichtigsten Akte des konstit[utionellen] Lebens in einem
Meer von Unsinn und aufgewühlter Leidenschaft, genannt Wählerversamm-
lung von 50 000, unter. Wo es am meisten nottut, dass der Organismus seine
lebendige Zeugungskraft betätige, da wird dieser in seine Elemente und Be-
standteile aufgelöst, um, was viribus unitis schwer ist durchzuführen, den
Einzelnen zu übertragen! Die Gemeinde wähle den Wahlmann und dieser
den Deputierten, dann wird die Wahl die möglichst gelungene, und dann,
aber auch nur dann, die Gemeinde in Wahrheit die Basis des freien Staates
sein! – Dies behaupten die modernen Konstitutionellen.22
Ein Friedensrichter, wie er in England existiert, ist nichts andres als ein
veredelter Patrimonialrichter. Eine absolute, konsequent durchgeführte
Scheidung der Administration und der Justiz ist eine Unmöglichkeit.23
22 Die Landesverfassung, veröffentlicht als Durchführung der Verfassung vom 4. März
1849 (§ 82, RGBl. 150/1849, 160), wurde für die Markgrafschaft Mähren gemeinsam mit
der Landtagswahlordnung im Kaiserlichen Patent vom 30. Dezember 1849 erlassen und
schrieb für den Landtag die „directe Wahl“ der „Abgeordneten zum Landtage“ vor (§ 12,
RGBl. 18/1850, 182). Diese Bestimmungen wurden nicht umgesetzt. Auch nach den Be-
stimmungen der oktroyierten Reichsverfassung vom 4. März 1849 sollte die Wahl für das
Unterhaus des Reichstags ‚direkt‘ erfolgen, die „Stimmgebung“ sollte „mündlich und öf-
fentlich“ sein (§§ 43 und 46 RGBl. 150/1849, 156); da diese Bestimmungen ebenfalls nicht
wirksam wurden, hatten sie realpolitisch keine Bedeutung.
23 Der österreichische Frühkonstitutionalismus von 1848 bis 1851 sah die Gerichtsbarkeit in
allen Instanzen von der Verwaltung getrennt. Mit der Durchführung dieses Verfassungs-
prinzips wurde schon 1849 begonnen. Dies änderte sich, ganz im Sinne Belcredis, in der
Phase des Neoabsolutismus, des Monarchischen Einheitsstaates ab 1852, in der gemäß
den Verfassungsgrundsätzen von 1852 die Gewaltenteilung zwischen Vollziehung und Ge-
setzgebung wiederum aufgehoben wurde; in der 1. Instanz war sie das auch zwischen Ge-
richtsbarkeit und Verwaltung, denn beides wurde von den sog. gemischten Bezirksämtern
übernommen. Wilhelm Brauneder, Österreichische Verfassungsgeschichte, Wien 11. Aufl.
2009, 127, 135, 146f, 174.
Die Tagebücher des Grafen Egbert Belcredi 1850–1894
- Titel
- Die Tagebücher des Grafen Egbert Belcredi 1850–1894
- Autoren
- Lothar Höbelt
- Johannes Kalwoda
- Herausgeber
- Jiří Malíř
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20067-3
- Abmessungen
- 17.0 x 24.0 cm
- Seiten
- 1144
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort und Editionsrichtlinien 7
- Siglen- und Abkürzungsverzeichnis 11
- Lothar Höbelt: Graf Egbert Belcredi – der „echte“ Konservative 15
- Jiří Malíř: Antonín Okáč – Leben und Werk des Herausgebers der
- Tagebücher und Korrespondenz Egbert Belcredis 39
- Bildtafeln 65
- Tagebuchaufzeichnungen 73
- 1850 75
- 1851 91
- 1852 104
- 1853 126
- 1854 145
- 1855 156
- 1856 170
- 1857 182
- 1858 189
- 1859 193
- 1860 195
- 1862 199
- 1863 212
- 1864 223
- 1865 255
- 1866 262
- 1867 307
- 1868 339
- 1869 353
- 1870 355
- 1871 356
- 1872 367
- 1873 375
- 1874 384
- 1875 400
- 1876 449
- 1877 497
- 1878 504
- 1879 530
- 1880 565
- 1881 589
- 1882 611
- 1883 653
- 1884 700
- 1885 728
- 1886 770
- 1887 793
- 1888 838
- 1889 881
- 1890 905
- 1891 945
- 1892 979
- 1893 1016
- 1894 1042
- Anhang 1059
- Anhang 1: Promemoria Graf Egbert Belcredis: Ideen zu einer
- Reform des Adels 1059
- Anhang 2: Promemoria Egbert Belcredis [zum Vaterland] 1067
- Anhang 3: Promemoria Graf Egbert Belcredis für den Brünner
- Bischof Franz Bauer 1074
- Wiederkehrende Wörter und Wendungen 1079
- Tschechisch 1079
- Lateinisch 1081
- Ortsnamenkonkordanz 1082
- Deutsch – Tschechisch 1082
- Tschechisch – Deutsch 1086
- Literatur und Nachschlagewerke 1091
- Namensregister (Auswahl) 1115