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hauses1019; häufig ergingen die Berufungen an Adlige.1020 Personelle Konti-
nuität war durch Alois Schönburg-Hartenstein gegeben.1021 Dieser Mandatar
warnte allerdings davor, aus dem SR eine vergleichbare Einrichtung ma-
chen zu wollen, denn das Herrenhaus habe wenig Einfluss gehabt. Vielmehr
werde die Bedeutung des SR davon abhängen, dass er nicht zu viele Mitglie-
der habe: Je geringer die Zahl, umso größer werde das Verantwortungsge-
fühl sein.1022
Der LR hatte 18 Mitglieder, aus allen Bundesländern jeweils den Lan-
deshauptmann und den Finanzreferenten.1023 Er war das einzige der vorbe-
ratenden Organe, das nach dem in der Verfassung festgelegten Modus zu-
stande kam.1024
Der BWR war die eigentliche Vertretung der Berufsstände.1025 Seine Mit-
glieder wurden aufgrund von Gutachten beruflicher Organisationen und
kultureller Gemeinschaften berufen.1026 Einzig im Berufsstand Land- und
Forstwirtschaft wurden die Mandatare gewählt, allerdings aus einer von der
VF erstellten Kandidatenliste.1027
Im BKR kamen Vertreter gesetzlich anerkannter Kirchen und Religions-
gemeinschaften, des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens sowie
von Wissenschaft und Kunst zum Zuge. Es handelte sich freilich um kein
berufsständisches Organ im eigentlichen Sinn1028, denn kulturelle Gemein-
schaften stehen in einem anderen Kategoriensystem, gleichsam quer zu den
Berufsständen.1029 In einem Rundschreiben des Generalsekretärs der VF
vom 15. Mai 1935 wurde die Meinung, in einem ständischen Staat hätten
nur die Berufsstände politischen Einfluss, als falsch zurückgewiesen.1030
1019 die neue österreichische verfassunG, 13; Kraus, „Volksvertreter“, 200; wohnout, Verfas-
sungstheorie, 280 f.; wohnout, Regierungsdiktatur, 208 f.
1020 waltersKirchen, Blaues Blut, 180.
1021 G. hartmann, Im Gestern, 206 f.; holub, Fürst Alois Schönburg-Hartenstein, 24–27;
Kriechbaumer, Dieses Österreich, 473; wohnout, Verfassungstheorie, 282.
1022 PMR VIII/6, Prot. 929/2 (12. 3. 1934), 126.
1023 neGer, Verfassung, 60 f. und 85–87; orGler, Ständestaat, 172; wohnout, Verfassungsthe-
orie, 225–229.
1024 PutscheK, Ständische Verfassung, 181 f.
1025 die neue österreichische verfassunG, 10; neGer, Verfassung, 79–82; orGler, Ständestaat,
172; tálos, Herrschaftssystem (2013), 134 f.
1026 neGer, Verfassung, 58–60; PutscheK, Ständische Verfassung, 177–181; wohnout, Verfas-
sungstheorie, 284–294.
1027 tálos/manoscheK, Austrofaschismus, 117.
1028 wiederin, Christliche Bundesstaatlichkeit, 35 f.; wohnout, Verfassungstheorie, 221.
1029 huber, Die Verfassung, 96; JaGschitZ, Ständestaat, 502; neGer, Verfassung, 82–85; orG-
ler, Ständestaat, 172; steiner, Wahre Demokratie?, 148; wohnout, Verfassungstheorie,
518.
1030 Kriechbaumer, Front, 202.
3.8 DIE ORGANE DER BUNDESGESETZGEBUNG UND IHRE BESETZUNG 167
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„Berufsstand“ oder „Stand“?
Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
- Title
- „Berufsstand“ oder „Stand“?
- Subtitle
- Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
- Author
- Erika Kustatscher
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20341-4
- Size
- 17.4 x 24.6 cm
- Pages
- 682
- Keywords
- Parlamentarische Demokratie, berufsständische Ordnung, Naturrecht, katholische Soziallehre, Personalismus, konservatives Denken, traditionale Herrschaft, autoritäre Herrschaft, Totalitarismus, Widerstand gegen den Nationalsozialismus, politische Utopie
- Categories
- Geschichte Nach 1918
Table of contents
- Vorwort 11
- Abkürzungen und Siglen 17
- 1. Das Erkenntnisinteresse 19
- 2. Zur Methode 45
- 3. Der politisch-geistesgeschichtliche Rahmen 59
- 3.1 Österreich 1918–1938 59
- 3.2 Geistige Anregungen aus den frühen zwanziger Jahren: Othmar Spann, Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi 84
- 3.3 Die „Gesellschaftsreform“ auf christlich-sozialer Grundlage 90
- 3.4 Die Enzyklika Quadragesimo anno und die katholischen Sozialtheoretiker 96
- 3.5 Die Nachbarschaft des faschistischen Italien 105
- 3.6 Berufsständische Entwürfe 156
- 3.8 Die Organe der Bundesgesetzgebung und ihre Besetzung 165
- 3.9 Die Maiverfassung in der Analyse kritischer Zeitgenossen 170
- 4. Die politisch-gesellschaftliche Lage in der Wahrnehmung bürgerlicher Kreise 181
- 5. Der Mensch ist Person 211
- 6. Standesbewusstsein 301
- 7. Die berufsständische Ordnung 435
- 8. Staat und Gesellschaft 487
- 8.1 Die Gesellschaft als Entfaltungsraum der Person 488
- 8. 2 Wesen, Aufgaben und Grenzen des Staates, Verhältnis zu den Ständen 490
- 8.3 Das Subsidiaritätsprinzip 494
- 8.4 Föderalismus versus Zentralismus 498
- 8.5 Das Autoritäre 503
- 8.6 Schul- und Volksbildung 511
- 8.7 Ständestaat und autoritäres System auf dem Prüfstand 518
- 9. Resümee: status ist ordo 527
- 10. Anhang 541
- 11. Quellen und Literatur 580