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war Legitimist, desgleichen Ludwig Adamovich, einer der an der Ausarbei-
tung der Maiverfassung beteiligten Juristen.877 Wie Hans Karl Zeßner-Spit-
zenberg hielt er u. a. Vorträge in der Österreichischen Akademie, einer der
„Vertiefung in die österreichische Idee“ dienenden Organisation (Kap. 6.8).878
Die 1918/19 geführte Diskussion über die Staatsform Restösterreichs er-
folgte teilweise in einem ähnlichen Kontext – auch wenn das Eintreten für
die Monarchie nicht gleichbedeutend mit Legitimismus sein musste. Eugen
Margarétha war überzeugt, dass die Anhänglichkeit zur Dynastie während
der Monarchie ein Gegengewicht gegen die Unzulänglichkeiten des Parla-
mentarismus gewesen sei.879 Gleichwohl rangen sich führende Vertreter
der CSP, allen voran Richard Schmitz, trotz monarchistischer Gesinnung
schließlich dazu durch, loyal zur Republik zu stehen.
Das Habsburgergesetz blieb für Schmitz indes ein Unrecht.880 1929 for-
derte er namens der CSP, man möge wenigstens dem vermögensrechtlichen
Teil den Charakter eines Verfassungsgesetzes entziehen.881 Hans Karl Zeß-
ner-Spitzenberg widmete diesem Thema subtile juristische Analysen882, wo-
bei er den Blick auch auf die Situation anderer Herrscherhäuser weitete: So
hätten beispielsweise die Hohenzollern ungleich besser abgeschnitten als die
Habsburger.883 Friedrich Ritter von Wiesner, der Führer des Reichsbundes,
stand in dieser Angelegenheit in brieflichem Kontakt mit Ludwig Adamo-
vich, was dazu beigetragen haben mag, dass das Habsburgergesetz in die
Maiverfassung nicht aufgenommen wurde.884
Auch Josef Reither äußerte sich dazu ablehnend, etwa im März 1935 auf
einer Versammlung von Bauernführern.885 Am 7. Juli hielt er in Langenrohr
(Bezirk Tulln) die Festrede anlässlich der Überreichung des Dankschreibens
Otto von Habsburgs für die Verleihung der Ehrenbürgerschaft durch Erz-
herzog Eugen: Er erklärte, die Revision des Habsburgergesetzes eröffne für
die Bauern günstige Perspektiven.886
Friedrich Funder war seit 1914 Mitglied eines Kreises, der über die Ver-
fassungsreform im Sinn des Erzherzogs Franz Ferdinand beriet, zu dem er
877 N. schausberGer, Der Anschluss, 528.
878 neuhäuser, Legitimismus, 101–103.
879 CS 16. 12. 1934 (E. marGarétha).
880 R. schmitZ, Das christlichsoziale Programm, 31 f.; braun, Der politische Lebensweg, 34–44.
881 F. waGner, Legitimismus, 201.
882 NR 12. 9. 1925 (H. K. Zeßner-sPitZenberG).
883 SZ 31. 10. 1926 (H. K. Zeßner-sPitZenberG).
884 F. waGner, Legitimismus, 249.
885 steiner, Wahre Demokratie?, 216; F. waGner, Legitimismus, 262 f.
886 mosser, Legitimismus, 281. 5. DER MENSCH IST
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„Berufsstand“ oder „Stand“?
Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
- Title
- „Berufsstand“ oder „Stand“?
- Subtitle
- Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
- Author
- Erika Kustatscher
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien - Köln - Weimar
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20341-4
- Size
- 17.4 x 24.6 cm
- Pages
- 682
- Keywords
- Parlamentarische Demokratie, berufsständische Ordnung, Naturrecht, katholische Soziallehre, Personalismus, konservatives Denken, traditionale Herrschaft, autoritäre Herrschaft, Totalitarismus, Widerstand gegen den Nationalsozialismus, politische Utopie
- Categories
- Geschichte Nach 1918
Table of contents
- Vorwort 11
- Abkürzungen und Siglen 17
- 1. Das Erkenntnisinteresse 19
- 2. Zur Methode 45
- 3. Der politisch-geistesgeschichtliche Rahmen 59
- 3.1 Österreich 1918–1938 59
- 3.2 Geistige Anregungen aus den frühen zwanziger Jahren: Othmar Spann, Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi 84
- 3.3 Die „Gesellschaftsreform“ auf christlich-sozialer Grundlage 90
- 3.4 Die Enzyklika Quadragesimo anno und die katholischen Sozialtheoretiker 96
- 3.5 Die Nachbarschaft des faschistischen Italien 105
- 3.6 Berufsständische Entwürfe 156
- 3.8 Die Organe der Bundesgesetzgebung und ihre Besetzung 165
- 3.9 Die Maiverfassung in der Analyse kritischer Zeitgenossen 170
- 4. Die politisch-gesellschaftliche Lage in der Wahrnehmung bürgerlicher Kreise 181
- 5. Der Mensch ist Person 211
- 6. Standesbewusstsein 301
- 7. Die berufsständische Ordnung 435
- 8. Staat und Gesellschaft 487
- 8.1 Die Gesellschaft als Entfaltungsraum der Person 488
- 8. 2 Wesen, Aufgaben und Grenzen des Staates, Verhältnis zu den Ständen 490
- 8.3 Das Subsidiaritätsprinzip 494
- 8.4 Föderalismus versus Zentralismus 498
- 8.5 Das Autoritäre 503
- 8.6 Schul- und Volksbildung 511
- 8.7 Ständestaat und autoritäres System auf dem Prüfstand 518
- 9. Resümee: status ist ordo 527
- 10. Anhang 541
- 11. Quellen und Literatur 580