Seite - 431 - in Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
Bild der Seite - 431 -
Text der Seite - 431 -
Hofdekret vom 20., kundgemacht in Mähren den 28., in Innerösterreich den
30. Jäner, in Gallizien den 3. Februar 179011
Se. Maiestät hatten unterm 24.
Hornung 1787 zur Begünstigung des Bücherhan-
dels den Buchhändlern in Wien die Erlaubniß ertheilet Handschriften auch vor
erhaltener Zensur abzudrucken, und dann erst um die Zulassung einzureichen.
Da diese Erlaubniß aber sehr gemißbraucht wurde, so haben Se. Maiestät ver-
ordnet, daß künftig so, wie vormals die Ordnung bestand, wieder nur Hand-
schriften zur Zensur gebracht werden mögen, und der Abdruck derselben, ehe
die Zulassung erfolgt, gänzlich verboten sein soll. Wenn daher ein Buchdrucker,
ohne die Zensurs-Entscheidung eingeholt zu haben, irgend ein Werk abdruckte,
so wird derselbe das erstemal für iedes in Umlauf gekommenes Exemplar mit
50 fl. bestraft, bei wiederholter Betretung ausser der hier bestimmten Geldstra-
fe noch seines Gewerbes verlustiget werden. Indem aber Werke, welche die
Grundsätze aller Religion und Sittlichkeit, aller gesellschaftlichen Ordnung unter-
graben, die Bande aller Staaten, aller Nazionen aufzulösen fähig sind, einen all-
gemeinen erkannten schädlichen Einfluß haben, und es Pflicht gegen die Mensch-
heit ist, der Verbreitung derselben so viel möglich Einhalt zu thun, so wird
derienige, welcher von dieser Gattung, nothwendig ohne Gutheissung der Zen-
sur, hier Landes gedruckte Bücher in das Ausland gesendet zu haben, überwie-
sen wird, ohne Unterschied, ob ein solches Werk von einer ursprünglich hiesi-
gen, oder von auswärtiger Verfassung sei, neben der oben bestimmten Bestrafung
auch noch insbesondere mit einer körperlichen Strafe beleget werden.
Hofdekret an sämmtliche Länderstellen vom 22. Februar, und an die Nieder-
östreichische Regierung vom 30. Mai, kundgemacht durch die Regierung ob der
Enns unter dem 24., durch das Tiroler Gubernium den 27., durch das Guberni-
um in Steiermark und Krain unterm 28. März, durch das Böhmische den 15.,
durch das Mährische Gubernium unter dem 16. Mai, durch die Niederöstreichi-
sche Regierung unter dem 3. das Gubernium in Triest unterm 7. Junius 179512
Um den manigfältigen bey dem Buchdrucken, und Buchhandel sich in Hinsicht
auf die Censur ergebenden Ausflüchten, Irrungen, und Versuchen, neben den
11 Der Text ist entnommen: Handbuch aller unter der Regierung des Kaisers Joseph des II. für
die K. K. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer Sistematischen Verbin-
dung. Enthält die Verordnungen und Gesetze von [!] Jahre 1789. 18. und letzter Band. Wien:
Joh. Georg Moesle 1790, S. 571–572.
12 Sammlung der Gesetze welche unter der glorreichen Regierung des Kaisers Franz des II. in den
sämmtlichen K.
K. Erblanden erschienen sind in einer Chronologischen Ordnung von Joseph
Kropatschek. Fünfter Band enthält die 1te Hälfte des Jahres 1795. Wien: Mösle o.
J., S.
182–194.
2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 431
Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Titel
- Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Autor
- Norbert Bachleitner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien - Köln - Weimar
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20502-9
- Abmessungen
- 15.8 x 24.0 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Censorship, Austria, Habsburg monarchy, 18th and 19th century, Zensur, Österreich, Habsburgermonarchie, Geschichte, 18. und 19. Jahrhundert, Literatur
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- VORBEMERKUNGEN 11
- 1. EINLEITUNG 15
- 2. IM DIENST DER AUFKLÄRUNG: DIE ZENSUR ZWISCHEN 1751 UND 1791 41
- 2.1. Die Vorgeschichte: Zensur in der Frühen Neuzeit 41
- 2.2. Die maria-theresianische Zensurkommission 49
- 2.3. Die josephinisch-leopoldinische Epoche 58
- 2.4. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1754–1791 73
- 2.4.1. Verbote 1754–1791 73
- 2.4.2. Verbote 1754–1780, gegliedert nach Sprachen 78
- 2.4.3. Meistverbotene Autoren 1754–1780 79
- 2.4.4. Verbote 1783–1791, gegliedert nach Sprachen 82
- 2.4.5. Meistverbotene Autoren 1783–1791 84
- 2.4.6. Verbote 1754–1791, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 85
- 2.4.7. Meistverbotene Verlage 1754–1791 87
- 2.4.8. Häufigste Verlagsorte 1754–1791 91
- 3. DIE ZENSUR ALS INSTRUMENT DER REPRESSION: DIE ÄRA NAPOLEONS UND DER VORMÄRZ (1792–1848) 93
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 3.1.1. Die Etablierung des polizeilichen Zensursystems 94
- 3.1.2. Die Zensoren 96
- 3.1.3. Die Aktion der Rezensurierung 1803–1805 101
- 3.1.4. Die Jahre der napoleonischen Besatzung und die Zensurvorschrift von 1810 105
- 3.1.5. Die Zensurgutachten: Beispiele aus den Jahren 1810/11 108
- 3.1.6. Die Bücherrevisionsämter 114
- 3.1.7. Die Staatskanzlei 121
- 3.2. Die Zensur im Vormärz (1821–1848) 124
- 3.3. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1792–1848 146
- 3.3.1. Verbote und Zulassungen 1792–1820 148
- 3.3.2. Verbote 1792–1820, gegliedert nach Sprachen 151
- 3.3.3. Meistverbotene Autoren 1792–1820 153
- 3.3.4. Verbote und Zulassungen 1821–1848 157
- 3.3.5. Verbote 1821–1848, gegliedert nach Sprachen 163
- 3.3.6. Meistverbotene Autoren 1821–1848 166
- 3.3.7. Verbote 1792–1848, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 169
- 3.3.8. Meistverbotene Verlage 1792–1848 171
- 3.3.9. Meistverbotene französische Verlage 1792–1848 186
- 3.3.10. Häufigste Verlagsorte 1792–1848 188
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 4. EIN BLICK IN DIE LÄNDER 193
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 4.1.1. Die böhmischen Zensurkommissionen und ihre Zusammensetzung 193
- 4.1.2. Das Nebeneinander der Zensurinstanzen 196
- 4.1.3. Die gescheiterte Zentralisierung (1781–1791) 200
- 4.1.4. Die langsame Professionalisierung und Zentralisierung des Zensurapparats unter Franz II./I 203
- 4.1.5. Prag und Wien im Spannungsfeld der Kompetenzstreitigkeiten 206
- 4.1.6. Die Struktur der Zensur in Böhmen seit 1810 208
- 4.1.7. Unter der Lupe – Analyse der Gutachten 211
- 4.1.8. Probleme der Zensur in den Provinzen – der Fall Böhmen 214
- 4.2. Daniel Syrovy: Die italienischsprachigen Gebiete der Habsburgermonarchie (1768–1848) 216
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 5. DIE THEATERZENSUR 239
- 6. FALLSTUDIEN 259
- 6.1. Periodika 259
- 6.2. Chroniques scandaleuses 269
- 6.3. Die Motive ,Teufel‘ und ,Selbstmord‘ in der verbotenen Literatur 281
- 6.4. Die deutsche Klassik 296
- 6.5. Die Romantiker 321
- 6.6. Historische Romane am Beispiel von Walter Scott 336
- 6.7. Französische und anglo-amerikanische Romanliteratur der 1840er Jahre 347
- 6.8. Geschichtsepik 359
- 6.9. Französische Theaterstücke aus dem Zeitraum 1830–1848 374
- 6.10. Englische Theaterstücke 389
- 7. AUSBLICK 407
- ANHANG 411
- 1. Zensurprotokolle 411
- 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 416
- Mandat betreffend „Sectischer Bücher-Verbott“, ausgegeben von Erzherzog Ferdinand I. von Österreich am 12.3.1523 416
- „Kurze Nachricht von Einrichtung der hiesigen Hofbüchercommission“ vom Februar 1762 418
- Pro Memoria des Professoris Sonnenfels Die Einrichtung der Theatral Censur bet[treffend] [Resolution von Joseph II., vom 15. März 1770] 419
- Gerard van Swieten: Quelques remarques sur la censure des livres (14. Februar 1772) 421
- Zensurverordnung Josephs II., ausgegeben am 1. Juni 1781 427
- Hofdekret vom 20., kundgemacht in Mähren den 28., in Innerösterreich den 30. Jäner, in Gallizien den 3. Februar 1790 431
- Denkschrift Franz Karl Hägelins, gedacht als Leitfaden für die Theaterzensur in Ungarn (1795) 438
- Zensur-Vorschrift vom 12. September 1803. Anleitung für Zensoren nach den bestehenden Verordnungen 462
- Instruktion für die Theaterkommissäre in den Vorstädten von Wien, 5. Dezember 1803 470
- Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a. h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen 474
- ABBILDUNGSVERZEICHNIS 479
- BIBLIOGRAPHIE 480
- REGISTER 510