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bestehenden Gesetzen vorbeizuschleichen, und im Entdeckungsfalle entweder
sich mit Unwissenheit zu schützen, oder aus andern Gründen unsträflich zu
erscheinen, desto sicherer vorzubeugen, und um die höchsten Gesinnungen,
welche Seine Majestät in Rücksicht auf Zeiten, und Umstände mit verschärften
Anordnungen im Censurswesen von Zeit zu Zeit zu erkennen zu geben geruhet
haben, nach aller Möglichkeit auch von dieser Seite in Erfüllung zu bringen,
wird nachstehende General-Verordnung, welche die dießfalls nach und nach
unter verschiedenen Regierungen, in verschiedenen Zeiten, Absichten und
Umständen ergangenen Verordnungen und Vorschriften in sich fasset, hiermit
allgemein bekannt gemacht, damit sich Niemand, der das Buchdrucker- oder
Buchhandelgewerb treibt, mit der Unwissenheit, oder mit der ihm nicht gesche-
henen Intimation entschuldigen könne.
Gleichwie nun aber die Gesetze ihre Kraft verlieren, und die Misbräuche durch
Gewinnsucht oder andere mindere Absichten vervielfältigt werden, wenn bei erwie-
senen Uebertretungen die Strafe nachgesehen oder gemildert wird, so ist den Lan-
desstellen die jedesmalige unpartheiische genaue Untersuchung, bei offenbarer
Vergehung aber gegen das gehörig kundgemachte und deutlich ausgedrückte Gesetz,
auch der strake [!] Vollzug der darin erkannten Bestrafung ernstlich empfohlen
und soll selbst die mehrmahl zur Erlassung oder Milderung der Strafe angewand-
te Betrachtung, daß z.
B. der strafbar befundene Buchdrucker durch Verlust seines
Gewerbes ganz brodlos würde, in Zukunft keineswegs mehr angeführet werden.
Da übrigens die Erfahrung mehrmals gezeiget hat, daß durch den Weg, welchen
geringe unbeschäftigte Buchdrucker oft suchen, ihre schlechte Waare, sogenann-
te Laufer, einzelne nach dem Geschmacke des Pöbels geschriebene Bläter durch
die Ständelweiber, oder durch herumschreiende, und Strassen, und Häuser durch-
laufende Leute schleunig abzusezen, auch durch Krämer an Jahrmärkten in den
Städten, und an den Thören derselben, wie auch in andere Wege an Mann zu
bringen, mancherlei Unfug und Aergerniß veranlasset wird: so wird diese Art
von Verkauf neugedrukter Blätter, es seyn Gebethe, Lieder, Kriegsnachrichten,
oder Gaukeleien und Possenstücke ein für allemal, und ohne Ausnahme unter
Strafe des Zuchthauses für die Verkäufer, und noch empfindlicherer für den
Urheber eingestellet, und den Buchdruckern insgemein unter Androhung schwe-
rer Strafe für den Uibertretungsfall verordnet, daß sie dergleichen Drukschrif-
ten einzig und allein in öffentliche Gewölber zum Verkauf abgeben.
Verordnung in Censurssachen.
§. I.
Niemand soll unter den gegen Einschwärzungen verhängten Strafen eine Druck-
schrift mit vorsetzlicher Umgehung der Mauthämter, und der Revisorate ein-
führen und vor erhaltener Zensursbewilligung zum Verkauf bringen
Open Access © 2017 by BÖHLAU VERLAG GMBH & CO.KG, WIEN KÖLN WEIMAR
432 Anhang
Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Titel
- Die literarische Zensur in Österreich von 1751 bis 1848
- Autor
- Norbert Bachleitner
- Verlag
- Böhlau Verlag
- Ort
- Wien - Köln - Weimar
- Datum
- 2017
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20502-9
- Abmessungen
- 15.8 x 24.0 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Censorship, Austria, Habsburg monarchy, 18th and 19th century, Zensur, Österreich, Habsburgermonarchie, Geschichte, 18. und 19. Jahrhundert, Literatur
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- VORBEMERKUNGEN 11
- 1. EINLEITUNG 15
- 2. IM DIENST DER AUFKLÄRUNG: DIE ZENSUR ZWISCHEN 1751 UND 1791 41
- 2.1. Die Vorgeschichte: Zensur in der Frühen Neuzeit 41
- 2.2. Die maria-theresianische Zensurkommission 49
- 2.3. Die josephinisch-leopoldinische Epoche 58
- 2.4. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1754–1791 73
- 2.4.1. Verbote 1754–1791 73
- 2.4.2. Verbote 1754–1780, gegliedert nach Sprachen 78
- 2.4.3. Meistverbotene Autoren 1754–1780 79
- 2.4.4. Verbote 1783–1791, gegliedert nach Sprachen 82
- 2.4.5. Meistverbotene Autoren 1783–1791 84
- 2.4.6. Verbote 1754–1791, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 85
- 2.4.7. Meistverbotene Verlage 1754–1791 87
- 2.4.8. Häufigste Verlagsorte 1754–1791 91
- 3. DIE ZENSUR ALS INSTRUMENT DER REPRESSION: DIE ÄRA NAPOLEONS UND DER VORMÄRZ (1792–1848) 93
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 3.1.1. Die Etablierung des polizeilichen Zensursystems 94
- 3.1.2. Die Zensoren 96
- 3.1.3. Die Aktion der Rezensurierung 1803–1805 101
- 3.1.4. Die Jahre der napoleonischen Besatzung und die Zensurvorschrift von 1810 105
- 3.1.5. Die Zensurgutachten: Beispiele aus den Jahren 1810/11 108
- 3.1.6. Die Bücherrevisionsämter 114
- 3.1.7. Die Staatskanzlei 121
- 3.2. Die Zensur im Vormärz (1821–1848) 124
- 3.3. Kommentierte Statistik der Verbotstätigkeit 1792–1848 146
- 3.3.1. Verbote und Zulassungen 1792–1820 148
- 3.3.2. Verbote 1792–1820, gegliedert nach Sprachen 151
- 3.3.3. Meistverbotene Autoren 1792–1820 153
- 3.3.4. Verbote und Zulassungen 1821–1848 157
- 3.3.5. Verbote 1821–1848, gegliedert nach Sprachen 163
- 3.3.6. Meistverbotene Autoren 1821–1848 166
- 3.3.7. Verbote 1792–1848, gegliedert nach Disziplinen bzw. Gattungen 169
- 3.3.8. Meistverbotene Verlage 1792–1848 171
- 3.3.9. Meistverbotene französische Verlage 1792–1848 186
- 3.3.10. Häufigste Verlagsorte 1792–1848 188
- 3.1. Zwischen Französischer Revolution und Studentenunruhen: Die Zensur von 1792 bis 1820 94
- 4. EIN BLICK IN DIE LÄNDER 193
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 4.1.1. Die böhmischen Zensurkommissionen und ihre Zusammensetzung 193
- 4.1.2. Das Nebeneinander der Zensurinstanzen 196
- 4.1.3. Die gescheiterte Zentralisierung (1781–1791) 200
- 4.1.4. Die langsame Professionalisierung und Zentralisierung des Zensurapparats unter Franz II./I 203
- 4.1.5. Prag und Wien im Spannungsfeld der Kompetenzstreitigkeiten 206
- 4.1.6. Die Struktur der Zensur in Böhmen seit 1810 208
- 4.1.7. Unter der Lupe – Analyse der Gutachten 211
- 4.1.8. Probleme der Zensur in den Provinzen – der Fall Böhmen 214
- 4.2. Daniel Syrovy: Die italienischsprachigen Gebiete der Habsburgermonarchie (1768–1848) 216
- 4.1. Petr Píša/Michael Wögerbauer: Das Königreich Böhmen (1750–1848) 193
- 5. DIE THEATERZENSUR 239
- 6. FALLSTUDIEN 259
- 6.1. Periodika 259
- 6.2. Chroniques scandaleuses 269
- 6.3. Die Motive ,Teufel‘ und ,Selbstmord‘ in der verbotenen Literatur 281
- 6.4. Die deutsche Klassik 296
- 6.5. Die Romantiker 321
- 6.6. Historische Romane am Beispiel von Walter Scott 336
- 6.7. Französische und anglo-amerikanische Romanliteratur der 1840er Jahre 347
- 6.8. Geschichtsepik 359
- 6.9. Französische Theaterstücke aus dem Zeitraum 1830–1848 374
- 6.10. Englische Theaterstücke 389
- 7. AUSBLICK 407
- ANHANG 411
- 1. Zensurprotokolle 411
- 2. Verordnungen, Zensur-Richtlinien, Berichte 416
- Mandat betreffend „Sectischer Bücher-Verbott“, ausgegeben von Erzherzog Ferdinand I. von Österreich am 12.3.1523 416
- „Kurze Nachricht von Einrichtung der hiesigen Hofbüchercommission“ vom Februar 1762 418
- Pro Memoria des Professoris Sonnenfels Die Einrichtung der Theatral Censur bet[treffend] [Resolution von Joseph II., vom 15. März 1770] 419
- Gerard van Swieten: Quelques remarques sur la censure des livres (14. Februar 1772) 421
- Zensurverordnung Josephs II., ausgegeben am 1. Juni 1781 427
- Hofdekret vom 20., kundgemacht in Mähren den 28., in Innerösterreich den 30. Jäner, in Gallizien den 3. Februar 1790 431
- Denkschrift Franz Karl Hägelins, gedacht als Leitfaden für die Theaterzensur in Ungarn (1795) 438
- Zensur-Vorschrift vom 12. September 1803. Anleitung für Zensoren nach den bestehenden Verordnungen 462
- Instruktion für die Theaterkommissäre in den Vorstädten von Wien, 5. Dezember 1803 470
- Vorschrift für die Leitung des Censurwesens und für das Benehmen der Censoren, in Folge a. h. Entschließung vom 14. September 1810 erlaßen 474
- ABBILDUNGSVERZEICHNIS 479
- BIBLIOGRAPHIE 480
- REGISTER 510