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244 | Konrad Peutinger
Diese und zahlreiche andere, mehr oder minder auffällige Bruchstellen hinsichtlich
Form respektive Schrift führen unumgänglich zu dem Schluss, dass Peutinger seine
epigraphischen „Neuzugänge“ sofort oder zumindest bald nach Erhalt durch (teil-
weise unbekannte) Mittelsmänner dieser Sammlung einverleibt hat. Im Gegensatz zu
seinen übrigen Codices epigraphischen Inhalts, die großteils auf fremde Schreiber
zurückgehen, muss es sich beim Augsburger Codex H 24 gleichsam um sein persön-
liches Handexemplar gehandelt haben, das – in Form einzelner Faszikel, die er stets
griffbereit zur Hand hatte – über einen Zeitraum von insgesamt fast drei Jahrzehnten
entstanden ist.
Dadurch wird verständlich, dass das Papier partiell erst Jahre nach seiner Her-
stellung beschrieben wurde1061, und warum dieser Codex in Peutingers eigenhändig
verfasstem Bibliothekskatalog nicht aufscheint. Zudem passt diese rekonstruierte
Vorgangsweise auch zum Inhalt der Blätter – sie stellen eine Kompilation von
epigraphischen Materialien verschiedensten Ursprungs dar. Das bedeutet, dass diese
Sammlung ‒ wie die übrigen Manuskripte ähnlichen Inhalts aus seinem Nachlass ‒
dem Typus einer epigraphisch-antiquarischen Handschrift zuzuordnen ist, in der
sich das Bestreben des Humanisten, zu sammeln, was zu sammeln ist,
manifestiert.1062
8.2 Johannes Fuchsmagen als Peutingers Gewährsmann
Von seiner Gewohnheit, keine Quellen zu nennen, weicht Peutinger auch in der
Handschrift Cod. H 24 nur in Ausnahmefällen ab. Auf fol. 76va,1 nennt er einen nicht
näher bezeichneten „sacerdos“, der ihm eine zeitgenössische Inschrift übermittelt
habe. Diese Inschrift (CIL XI 691*) wird von Peutinger ein zweites Mal überliefert1063,
und zwar in einem der beiden Abschnitte, für die er explizit seinen Gewährsmann
nennt: Johannes Fuchsmagen. Dessen Name ist in einer fast stereotypen Kopfzeile
zunächst nur auf fol. 27v–28v sowie 29v–31r zu lesen, doch dürfte die Angabe „D(octor)
Io(annes) Fuchsmag misit“ bzw. „D.F.M.“ ebenso für fol. 29r und fol. 31v, die letzte
Seite dieses Abschnittes, gelten. Weiters wird Fuchsmagen mit derselben Formulie-
rung auf fol. 50r-v als Quelle deutlich herausgestellt. Die Anfänge dieser beiden
Passagen heben sich auch formal vom voranstehenden Text ab: Neben einem Neu-
1061 Vgl. oben zur Beschreibung der Handschrift.
1062 Eine ganz andere, nämlich topographische Intention konnte Martin Ott für Peutingers gedruckte
Zusammenstellung der Augsburger Inschriften nachweisen (siehe oben Kap. 2 und 8 mit den ent-
sprechenden Zitaten seiner Arbeiten). Ott, Entdeckung des Altertums 157, räumt aber auch selbst
ein, dass das von ihm „erarbeitete Modell einer topographisch ausgerichteten humanistischen
Inschriftensylloge keine ausschließliche Verbindlichkeit für die antiquarische Bewegung besaß.“
1063 Fol. 50ra. Hier weist sie unter der Angabe „Camerini inventum“ einen teilweise abweichenden Text
auf.
Der sogenannte Antiquus Austriacus und weitere auctores antiquissimi
Zur ältesten Überlieferung römerzeitlicher Inschriften im österreichischen Raum
- Titel
- Der sogenannte Antiquus Austriacus und weitere auctores antiquissimi
- Untertitel
- Zur ältesten Überlieferung römerzeitlicher Inschriften im österreichischen Raum
- Autor
- Doris Marth
- Verlag
- Holzhausen Verlag
- Ort
- Wien
- Datum
- 2016
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-902976-43-7
- Abmessungen
- 21.4 x 30.2 cm
- Seiten
- 572
- Schlagwörter
- Antiquus Austriacus, Austria, Epigraphy, Humanism, Inscriptions, Manuscript Tradition, Roman Period, Antiquus Austriacus, Epigraphik, Humanismus, Inschriften, Österreich, Römerzeit, Überlieferung
- Kategorien
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Inhaltsverzeichnis
- 1 Zur historischen Entwicklung der Überlieferung lateinischer, insbesondere norischer Inschriften von den Anfängen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts 19
- 1.1 Anfänge und Vorstufen der Überlieferung lateinischer Inschriften 19
- 1.2 Anfänge und Vorstufen der Überlieferung norischer Inschriften 23
- 1.3 Berchtold von Kremsmünster und die älteste Abschrift einer norischen Inschrift 26
- 1.4 Die Inschrift CIL III 5630 im Codex membraneus LIV des Stiftes Lambach 36
- 2 Neue Impulse aus Italien: Humanismus und Renaissance als „Geburtsphase“ der lateinischen Epigraphik 40
- 3 Die Ausbreitung und Etablierung humanistischen Gedankengutes im Ostalpenraum aus epigraphischer Sicht 56
- 4 Augustinus Prygl Tyfernus und die norischen Inschriften 99
- 5 Der sogenannte Antiquus Austriacus: Mommsens Pseudonym für den Verfasser der ältesten Sammlung norischer Inschriften 139
- 6 Die Wiener Handschrift CVP 3255* 147
- 7 Der Codex Pragensis XIII G 14 der Národní Knihovna, Prag 162
- 7.1 Das Verhältnis zwischen CP XIII G 14 und CVP 3255*: Eine Inschriftensammlung und ihr Register 170
- 7.2 Folgen aus dem Zusammenhang CVP 3255* – CP XIII G 14 174
- 7.3 Johannes Fuchsmagen und der CP XIII G 14 182
- 7.4 Zur Frage nach den Quellen für den CP XIII G 14 198
- 7.5 Codex Pragensis XIII G 14: Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse und Gesamtbetrachtung 221
- 8 Konrad Peutinger und die norischen Inschriften 228
- 8.1 Peutingers handschriftliche Inschriftensammlungen 230
- 8.2 Johannes Fuchsmagen als Peutingers Gewährsmann 244
- 8.3 Die „Antiquus-Austriacus-Inschriften“ und die Inschriften von Augustinus Prygl Tyfernus in Peutingers 2° Cod. H 24 246
- 8.4 Zusammenfassung: Der Wert von Peutingers Handschriften für die Überlieferung norischer Inschriften 264
- 9 Johannes Choler und seine Inschriftensammlung 265
- 10 Die „Inscriptiones Sacrosanctae Vetustatis“ von Petrus Apianus und Bartholomaeus Amantius 295
- 10.1 Zur Intention und Gliederung des Werkes sowie zur Nennung seiner Quellen 300
- 10.2 Johannes Choler und die Inscriptiones sacrosanctae vetustatis 301
- 10.3 Die Inschriftensammlungen von Konrad Peutinger und Augustinus Prygl Tyfernus – Quelle für die Inscriptiones sacrosanctae vetustatis? 302
- 10.4 Johannes Aventinus als Quelle für die Inscriptiones sacrosanctae vetustatis 304
- 10.5 Der Codex Pragensis XIII G 14 und sein Verhältnis zu den Inscriptiones sacrosanctae vetustatis 305
- 10.5.1 Das Verzeichnis epigraphischer Abkürzungen im CP XIII G 14 und bei Apianus/Amantius 307
- 10.5.2 Der CP XIII G 14 als Quelle für norische (und oberpannonische) Inschriften bei Apianus/Amantius 311
- 10.5.3 Konsequenzen aus dem unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem CP XIII G 14 und den Inscriptiones sacrosanctae vetustatis 330
- 10.6 Parallel verwendete Quellen und mehrfach überlieferte Inschriften bei Apianus/Amantius 337
- 10.7 Zusammenfassende Betrachtungen zur Arbeitsweise von Apianus/ Amantius und Gesamtbewertung der Inscriptiones sacrosanctae vetustatis 345
- 11 Johannes Fuchsmagen und seine epigraphische Sammeltätigkeit 347
- 12 Anhang: Tabellen zur Überlieferung norischer und oberpannonischer Inschriften 376
- Einleitende Bemerkungen und Hinweise zur Benützung 376
- Tab. 12.1: Inschriften bei Paolo Santonino, Cod. Vat. Lat. 3795 379
- Tab. 12.2: Inschriften, die von Augustinus Tyfernus und vom sogenannten Antiquus Austriacus überliefert werden 380
- Tab. 12.3: Im CVP 3255* und CP XIII G 14 enthaltene Inschriften 386
- Tab. 12.4: Inschriften in den Codices von Augustinus Tyfernus im Vergleich mit dem CP XIII G 14 395
- Tab. 12.5: Inschriften-Erstbelege bei „Antiquus Austriacus“, Augustinus Tyfernus und im CP XIII G 14 415
- Tab. 12.6: Inschriften im 4° Cod. H 26 der SuStBA („Picturae“) im Vergleich mit dem CP XIII G 14 425
- Tab. 12.7: Inschriften in Peutingers 2° Cod. H 23 im Vergleich mit dem CP XIII G 14 427
- Tab. 12.8: Inschriften in Peutingers 2° Cod. H 24 im Vergleich mit dem CP XIII G 14 428
- Tab. 12.9: Inschriften in Cholers CLM 394 im Vergleich mit Peutingers 2° Cod. H 24 und CP XIII G 14 437
- Tab. 12.10: Inschriften bei Apianus/Amantius im Vergleich mit Augustinus Tyfernus und Peutingers 2° Cod. H 24 443
- Tab. 12.11: Inschriften bei Apianus/Amantius im Vergleich mit dem CP XIII G 14 475
- Tab. 12.12: „Antiquus-Austriacus-Inschriften“ bei Peutinger, Choler, CP XIII G 14/Fuchsmagen und Apianus/Amantius 490
- Abkürzungs- und Siglenverzeichnis 503
- Quellen- und Literaturverzeichnis 508
- Abbildungsnachweis 539
- Indices 542
- Inschriftenindex 542
- Orts- und Personenindex 548