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des Kindes festgeschrieben ist. So ist in den Artikeln 12305 bis 17306 das Recht der Kin-
der auf Partizipation verankert.307 Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes
über die Rechte von Kindern 2011308 ist der Staat Österreich verpflichtet, Meinungen
des Kindes in allen Angelegenheiten, die es betreffen, zu berücksichtigen,309 was in
Artikel 4 des Bundesverfassungsgesetzes zum Ausdruck kommt: „Jedes Kind hat das
Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung seiner Meinung in allen das
Kind betreffenden Angelegenheiten, in einer seinem Alter und seiner Entwicklung ent-
sprechenden Weise.“310 Kinder sind in der Lage, sich zu Themen Meinungen zu bilden,
was in mehreren Studien belegt wird.311 Kinder können über ihre Kindheit Auskunft
geben, wobei Kindheit immer im gesellschaftlichen Zusammenhang gedacht werden
muss. Warum es wichtig ist, Kindern zuzuhören, wird von Thomas Nigel dreifach
begründet: Kinder haben ein Recht, gehört zu werden, es ist gut für die Kinder und
es führt zu besseren Entscheidungen.312 Die „volle Beteiligung [der Kinder] am kul-
turellen und künstlerischen Leben“ sowie „die Bereitstellung geeigneter und gleicher
305 „(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei
zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend
seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gele-
genheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren
entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang
mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.“ (Artikel 12 der UN-
Kinderrechtskonvention).
306 „Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen
sicher, dass das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt natio-
naler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines
sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen
Gesundheit zum Ziel haben. […]“ (Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt
Vorbehalten und Erklärungen. In: BGBl. Nr. 7/1993, Artikel 17).
307 Convention on the Rights of the Child, 1989.
308 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. In: BGBl. I, Nr. 4/2011.
309 Ein Überblick über die Ratification, Acceptance(A), Accession(a), Succession(d) der UN-
Kinderrechtskonvention der Staaten ist auf folgender Homepage gegeben: United Nations.
Treaty Collection, http://treaties.un.org/Pages/ViewDetails.aspx?src=TREATY&mtdsg_
no=IV-11&chapter=4&lang=en [21.07.2015].
310 Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, Artikel 4.
311 World Vision Kinderstudie http://www.worldvision-institut.de/kinderstudien-kinder-
studie-2013.php [16.07.2015]; Haug, Lena (2011): Junge StaatsbürgerInnen. Politik in
Zukunftsvorstellungen von Kindern. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
312 Nigel, Thomas (2001): Listening to Children. In: Foley, Pam/Roche, Jeremy/Tucker,
Stanley (Hg.): Children in Society. Contemporary Theory, Policy and Practice. The Open
University, 104–111, 104.
Umgang mit religiöser Differenz im Kindergarten
Eine ethnographische Studie an Einrichtungen in katholischer und islamischer Trägerschaft
- Title
- Umgang mit religiöser Differenz im Kindergarten
- Subtitle
- Eine ethnographische Studie an Einrichtungen in katholischer und islamischer Trägerschaft
- Author
- Helena Stockinger
- Publisher
- Waxmann Verlag GmbH
- Location
- Münster
- Date
- 2017
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-8309-8648-5
- Size
- 16.5 x 23.5 cm
- Pages
- 280
- Category
- Geisteswissenschaften
Table of contents
- Einleitung 11
- Teil I: Theoretische Grundlagen und Begriffsklärungen 12
- 1. Praktisch-theologische Herangehensweise 12
- 2. Ausgangslage der Forschung 14
- 3. Das Recht der Kinder auf Differenz 16
- 4. Chancen und Herausforderungen der Religionspädagogik 17
- 5. Religiöse Differenz in elementaren Bildungseinrichtungen 18
- 6. Begriffliche Klärungen 20
- Teil II: Forschungsstand 41
- 1. Forschungsergebnisse zum Umgang mit religiöser Differenz 41
- 1.1 Ausgewählte Studien mit Kindern im Grundschulalter 42
- 1.2 Empirische Studien mit Kindern in der Elementarpädagogik 46
- 1.2.1 Eva Hoffmann: Interreligiöses Lernen im Kindergarten? 46
- 1.2.2 Friedrich Schweitzer, Albert Biesinger, Anke Edelbrock: Tübinger Projekte 48
- 1.2.3 David Elkind: Erforschung der Glaubensentwicklung 52
- 1.2.4 Ina ter Avest: Erfahrungen im Umgang mit dem Anderen 53
- 1.2.5 Daniel Bar-Tal: Konzept eines „Arabers“ in Israel 54
- 1.2.6 Paul Connolly et al.: Einstellung gegenüber Gruppen in Nordirland 55
- 1.3 Zusammenfassung der Forschungsergebnisse 58
- 2. Forschungsfrage 60
- 3. Anliegen der Studie 60
- 4. Entwicklungspsychologische Erkenntnisse 62
- 5. Möglichkeiten und Grenzen der Kindheitsforschung 67
- Teil III: Methodologische Zugänge der Studie 81
- 1. Qualitativ-empirische Forschung 81
- 2. Ethnographischer Zugang 89
- 3. Grounded Theory 90
- 4. Thematisches Kodieren nach Uwe Flick 94
- 5. Begründung der Forschungszugänge 96
- 6. Überblick über die angewendeten Methoden 98
- Teil IV: Untersuchungsdesign und durchführung 108
- 1. Angewendete Methoden bei der Untersuchung 108
- 2. Auswahl der Kindergärten 114
- 3. Untersuchungsdurchführung 117
- 4. Reflexion der Untersuchungsdurchführung 121
- Teil V: Auswertung 124
- 1. Hinweise zur Auswertung in der vorliegenden Studie 124
- 2. Darstellung der Kindergärten 125
- 3. Kurze Fallbeschreibungen 133
- 4. Datenauswertung 149
- Teil VI: Diskussion 183
- 1. Der Kindergarten als Organisation 183
- 2. Plädoyer: Entwicklung einer Kultur der Anerkennung religiöser Differenz 194
- 3. Rückblick – Ausblick 244
- Literatur 247
- Tabellen und Abbildungsverzeichnis 276
- Anhang 277
- Abstract 279