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Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 59
gelt.87 Die Homogenisierung der Pfarrverteilung über die ganze Bukowina sollte nicht
nur die Seelsorge und Bildung für alle Untertanen garantieren bzw. ihre jeweilige öko-
nomische Rechtfertigung vor Ort stärken, sondern wohl auch die staatliche Präsenz in
allen Winkeln der Provinz, vertreten durch die orthodoxe Geistlichkeit. Noch vor dem
endgültigen Abschluss des Regulierungsplanes war der Hofkriegsrat intensiv darum
bemüht, in der Diskussion mit der Militärverwaltung der Bukowina (und dem Kon-
sistorium), diesen Stellen die zentralen Inhalte einzuschärfen und damit mithin deren
letztliche Umsetzung auch zu garantieren. Der 1786 vom Hofkriegsrat erlassene Plan
für die Bukowina legte nunmehr – gleich in der Präambel – die Mittelverwendung aus
dem Religionsfonds zum »ausgemessenen Unterhalt für die Geistlichen Personen, und
für die Schulen blos, und allein zum wahren Besten des Klerus, der Religion und der
Menschheit« definitiv fest. Als oberster Schutzherr fungierte der Kaiser. Ihm stand als
Letztinstanz auch die jeweilige Befürwortung oder Ablehnung über den Mitteleinsatz
zu. Dem Konsistorium hingegen fiel als zentrale Aufgabe im Wesentlichen die Verant-
wortung über die Ausbildung und die Aufsicht der Religionspflichten der Geistlichkeit
(spiritualia und disciplinaria) zu.88 Neben dem Bischof, der den Vorsitz führte, bestand
das Konsistorium aus einem Archimandriten, einem Igumen, vier weiteren Geistlichen
und fünf weltlichen Kanzleikräften (davon zwei moldauische und zwei deutsche) sowie
einer entsprechenden Dienerschaft zur Erledigung der Tagesgeschäfte.89 Damit wich die
Umsetzung nur geringfügig von den ursprünglichen Vorschlägen Balschs ab. Die letzt-
liche Entscheidungsgewalt über die Mittel des Fonds wie ihre Verwendung waren dem
Konsistorium damit de facto allerdings entzogen worden.
87 Dazu zählte besonders die Ausbildung sowohl von Klerus als auch der Bevölkerung, die mit Nach-
druck anzuhalten war, ihre Kinder in die Schulen zu entsenden : »nach der bereits gegebenen Anlei-
tung theils denen Eltern die Aufmunterung zum Schiken ihrer Kinder in die Schulen beyzubringen,
theils deren Kindern die Lust zum Lernen einzuflößen und überhaupts alles mögliche anzuwenden
ist, durch Ertheillung vom unterricht welcher vom Bischofen denen Pfarern aufgetragen, und in
Gelegenheiten von ihm selbst gegeben werden soll« ; DACZ 29/1/42 Copia Einer Hof Kriegs Räthl.
Verordnung Wien v. 15.X.1785, fol. 5f.
88 Der Regulierungsplan v. 29.IV.1786 ist in mehreren Abschriften in Archiven vorhanden (etwa
DACZ 321/1/326), abgedruckt findet er sich erstmals bei Calinescu (Hg.) 1887, Normalien 1, 28–
135 ; zuletzt nach Calinescu bei Brusanowski 2011, Kirchenordnungen, 208–259.
89 DACZ 321/1/326 Regulierungsplan § 69, fol. 69v, bei Brusanowksi 2011, Kirchenordnungen, 251.
Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Title
- Der griechisch-orientalische Religionsfonds der Bukowina 1783–1949
- Subtitle
- Kontinuitäten und Brüche einer prägenden Institution des Josephinismus
- Author
- Kurt Scharr
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-205-20927-0
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 447
- Categories
- Geschichte Historische Aufzeichnungen
Table of contents
- Zum Geleit! 11
- Einleitung 13
- 1. Vorwort 13
- 2. Institutionen als Forschungsgegenstand: Analyse & Methodik 18
- 3. Aspekte des Josephinismus. Der katholische Religionsfonds 34
- 4. Gründung des griechisch-orientalischen Religionsfonds 43
- 5. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds Mitte des 19
- 6. Nationsidee, Kirche & Religionsfonds 116
- 7. Die wirtschaftliche Situation des Religionsfonds bis 1914 215
- 8. Fondul Bisericesc Ortodox Român 1918–1948 246
- 9. Die wirtschaftliche Situation um 1938 289
- 10. Hebel strukturellen Wandels : Jakobeny – Dornawatra (1784–1949) 306
- 11. Zusammenfassungen 340
- I. Verzeichnis ungedruckter Quellen 371
- II. Abbildungsverzeichnis 377
- III. Abkürzungsverzeichnis 380
- IV. Literaturverzeichnis 381
- V. Personenregister 433
- VI. Synoptische Ortsnamenkonkordanz 439