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Nach 1918
„Berufsstand“ oder „Stand“? - Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
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geschränkt werden.200 Im LThK/I wurde Autorität als notwendige Folge der organisierenden Funktion der Rechtsordnung und nicht, so ausdrücklich, als deren primäre Quelle bezeichnet.201 Johannes Messner unterstrich, dass politische Autorität ohne Zwangsge- walt nicht auskommen könne; die Zustimmung der Geführten sei keines- wegs eine notwendige Bedingung für ihre Ausübung, weil es ja nicht ein So- zialkontrakt oder der Volkswille seien, die ihre Grundlage bilden; gleichwohl sei ein autoritärer Staat nicht notwendig ein totalitärer, denn „der autori- täre Staat sieht sich bei aller Machtfülle, die ihm eignet, an das Gemein- wohl gebunden und seinen Herrschaftsbereich durch dieses begrenzt“.202 Im Staatsführer sah Messner den Vollzieher des Sittengesetzes, der sich sei- nen Vorrang durch persönliche Bewährung sichere.203 Andere Solidaristen beschrieben die Tätigkeit eines Führers als „richtunggebend“.204 Ernst Karl Winter sprach von der „subsidiären Funktion des Autoritären“.205 In der Orientierung am Gemeinwohl fand selbst Karl Lugmayer, der Phi- losoph des Personalismus, ein Argument für die Autorität.206 1921 bezeich- nete er sie als eine der Säulen einer als „Gesinnungsschule“ verstandenen Erziehung207; jeder müsse sich der Autorität dessen unterordnen, „der am berufensten ist“.208 Denselben Gedanken erläuterte Leopold Figl 1960 in ei- ner mit Autorität und Demokratie überschriebenen Rede.209 Richard Kerschagl warnte davor, lediglich auf „Nützlichkeit im Diesseits“ bedacht zu sein, weil darauf „wahre Autorität nun einmal nicht gründen“ könne; Autorität habe ein „teleologisches Wesen“; ihre „Spitze“ liege in Gott.210 Hans Karl Zeßner-Spitzenberg, der Theoretiker der Legitimität, kannte innerhalb des Rechts noch „das bessere Recht“. Mit Bezug auf die Herrschergewalt fand er solches in der väterlichen Gewalt und in der „Au- torität“ der „Weisheit“ und der „Tapferkeit“.211 Die Träger der Staatsgewalt, so unter Berufung auf Thomas von Aquin, sollten aber wissen, dass nur die Gewalt, nicht sie selbst von Gott seien und dass ihre Aufgabe nicht mehr sei 200 MSchKP 1, 488–496 (J. hollnsteiner). 201 LThK/I 9 (1937), 692–696 (G. Gundlach). 202 messner, Ordnung, 69 f.; vgl. auch LK, 43 (F. romiG); simon, Die verirrte Erste Republik, 80. 203 streitenberGer, Leitbild, 185; PytliK, Berufsständische Ordnung, 95. 204 beyer, Ständeideologien, 142. 205 winter, Arbeiterschaft, 35. 206 K. luGmayer, Grundrisse, 81. 207 F. luGmayer, Karl Lugmayer, 11; Pribyl, Der christlichsoziale Politiker, 135. 208 K. luGmayer, Grundrisse, 136. 209 fiGl, Reden, 148. 210 KerschaGl, Die Quadragesimo anno, 19–21. 211 H. K. Zeßner-sPitZenberG, Legitimität, 167. 8.5 DAS AUTORITÄRE 507
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„Berufsstand“ oder „Stand“? Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
Titel
„Berufsstand“ oder „Stand“?
Untertitel
Ein politischer Schlüsselbegriff im Österreich der Zwischenkriegszeit
Autor
Erika Kustatscher
Verlag
Böhlau Verlag
Ort
Wien - Köln - Weimar
Datum
2016
Sprache
deutsch
Lizenz
CC BY 4.0
ISBN
978-3-205-20341-4
Abmessungen
17.4 x 24.6 cm
Seiten
682
Schlagwörter
Parlamentarische Demokratie, berufsständische Ordnung, Naturrecht, katholische Soziallehre, Personalismus, konservatives Denken, traditionale Herrschaft, autoritäre Herrschaft, Totalitarismus, Widerstand gegen den Nationalsozialismus, politische Utopie
Kategorien
Geschichte Nach 1918

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort 11
  2. Abkürzungen und Siglen 17
  3. 1. Das Erkenntnisinteresse 19
    1. 1.1 Die geltende Meistererzählung – und was sie offen lässt 20
    2. 1.2 Stand: Der begriffliche Ausgangspunkt 33
    3. 1.3 Das Arbeitsvorhaben 38
  4. 2. Zur Methode 45
    1. 2.1 Der diskursanalytische Ansatz 45
    2. 2.2 Literarische und autobiographische Texte 52
    3. 2.3 Das Textcorpus 55
  5. 3. Der politisch-geistesgeschichtliche Rahmen 59
    1. 3.1 Österreich 1918–1938 59
    2. 3.2 Geistige Anregungen aus den frühen zwanziger Jahren: Othmar Spann, Richard Nikolaus Coudenhove-Kalergi 84
    3. 3.3 Die „Gesellschaftsreform“ auf christlich-sozialer Grundlage 90
    4. 3.4 Die Enzyklika Quadragesimo anno und die katholischen Sozialtheoretiker 96
    5. 3.5 Die Nachbarschaft des faschistischen Italien 105
    6. 3.6 Berufsständische Entwürfe 156
      1. 3.7 Die Verfassung vom 1. Mai 1934 163
    7. 3.8 Die Organe der Bundesgesetzgebung und ihre Besetzung 165
    8. 3.9 Die Maiverfassung in der Analyse kritischer Zeitgenossen 170
  6. 4. Die politisch-gesellschaftliche Lage in der Wahrnehmung bürgerlicher Kreise 181
    1. 4.1 Das „Erbe“ von 1789: Die Französische Revolution als „Urgrund“ von Individualismus, Liberalismus, Kapitalismus und Marxismus 182
    2. 4.2 Kritik an der parlamentarischen Demokratie 193
  7. 5. Der Mensch ist Person 211
    1. 5.1 Für Freiheit und Menschenwürde 211
    2. 5.2 Individualität versus Individualismus 213
    3. 5.3 Freiheit und Ordnung 215
    4. 5.4 Leben und Geist 227
    5. 5.5 Persönlichkeit und Gemeinschaft 256
    6. 5.6 Kultivierung personaler Werte 265
    7. 5.7 Legitimität versus Legalität 287
  8. 6. Standesbewusstsein 301
    1. 6.1 Semantische Unschärfen 301
    2. 6.2 Exkurs: „Stand“ bei Othmar Spann 303
    3. 6.3 Der Stand und das Standesgemäße 306
    4. 6.4 Adel in der Bewährung 323
    5. 6.5 Bauerntum als Ideal 329
    6. 6.6 Die Familie 354
    7. 6.7 Heimatbewusstsein versus Nationalismus 375
    8. 6.8 Österreichbewusstsein versus Nationalsozialismus 396
  9. 7. Die berufsständische Ordnung 435
    1. 7.1 Vorläufige Begriffsbestimmung 435
    2. 7.2 Die christlich-soziale „Gesellschaftsreform“ aus der Sicht der Mandatare 437
    3. 7.3 Exkurs: Das Genossenschaftswesen 439
    4. 7.4 Aspekte der berufsständischen Ordnung 442
    5. 7.5 Probleme der berufsständischen Ordnung 458
    6. 7.6 Stände jenseits der Berufe 480
  10. 8. Staat und Gesellschaft 487
    1. 8.1 Die Gesellschaft als Entfaltungsraum der Person 488
    2. 8. 2 Wesen, Aufgaben und Grenzen des Staates, Verhältnis zu den Ständen 490
    3. 8.3 Das Subsidiaritätsprinzip 494
    4. 8.4 Föderalismus versus Zentralismus 498
    5. 8.5 Das Autoritäre 503
    6. 8.6 Schul- und Volksbildung 511
    7. 8.7 Ständestaat und autoritäres System auf dem Prüfstand 518
  11. 9. Resümee: status ist ordo 527
  12. 10. Anhang 541
    1. 10.1 Mandatare, die für die Fragestellung der vorliegenden Studie relevante Schriften hinterließen 541
    2. 10.2 Mandatare, die mit eigenen Beiträgen in den genannten Periodika vertreten waren 545
    3. 10.3 Ständetheoretiker 546
    4. 10.4 Verfasser ergänzend herangezogener Texte 553
  13. 11. Quellen und Literatur 580
    1. 11.1 Quellen zur politischen Geschichte 580
    2. 11.2 Zeitgenössische Periodika 581
    3. 11.3 Monographische Arbeiten und vermischte Beiträge der Mandatare 595
    4. 11.4 Ständetheoretische und ähnliche Arbeiten 601
    5. 11.5 Ergänzende Quellen 603
    6. 11.6 Forschungsliteratur 607
    7. 11.7 Internetquellen 664
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