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Dritte Periode 1283—1522-
tz. «4.
Earl V. und Ferdinand 1/
bis zum Vertrage vom Jahre 1522.
Da die beiden Söhne des im Jahre 1506 verstorbenen Erzherzogs
Ph i l ipp / der zugleich Herr der Niederlande und durch seine Gemahlin
König von Castilien gewesen war, Car l und Ferd inand, bei dem
Tode Mar im i l ian 's , ihres Großvaters, aus Oesterreich abwesend
waren; so leiteten, bis zu ihrer Ankunft, einstweilen Statthalter die Ge-
schäfte, und sie behielten die Regierung Anfangs gemeinschaftlich. Als aber
Car l , der seit 1515 Burgund, und seit 1516, dem Todesjahre Fer-
dinand's des Katholischen, seines Großvaters von mütterlicher
Seite, Castilien, Arragonicn, Neapel, Sicilien, Sardinien und das
Spanische Amerika beherrschte, am 28. Iunius 4549, ungeachtet aller
Gegenbemühungen des Königs Franz l. von Frankreich, auch die
Deutsche Kaiserkrone erhielt; so überließ er seinem Bruder, Ferdi-
nand I., die Erblünder seines Hauses in Deutschland» und errichtete
darüber mit ihm drei verschiedene Theilungsverträge. In dem ersten Ver-
trage theilten Carl und Ferdinand persönlich zu Worms (21. April
1521) die Oesterreichischen Staaten so, daß Ferd inand: Oesterreich
ob und unter der Enns, Steyermark, Kärnthen und Kram, der Kaiser
aber die übrigen Länder: Tirol, Vorder-Oesterreich, Elsaß, Breisgau,
Sundgau, Görz, Friaul, Trieft u.s.w. erhielt. Wie aber die Stände
von Kärnthen und Kram vorstellten, daß durch diese Theilung bisherige
Bestandtheile dieser Provinzen (Gör;, Ortenburg, Gmünden, Dorn-
bach u.s.w.) von denselben getrennt worden wären; so überließ, in
einem zweiten Vertrage (IN. Jänner 1522), Car l seinem Bruder Fer-
dinand auch diese Bestandtheile von Kärnthen und Kram. In einem
dritten Vertrage endlich (7.Febr. 1522) verzichtete Car l , zu Gunsten
Ferdinand's, auf sämmtliche Deutsche Länder, welche seit diesem
Zeitpunkte von Ferdinand allein besessen wurden. Doch hatte Car l
den erzherzoglichen Titel von Oesterreich, und, nach Ferdinand's
Tode, den Rückfall des Elsaßes, des Breisgau's und Sundgau's
und der Grafschaft Psirt sich vorbehalten, auch verlangt, daß diese
Haupterbtheilung noch sechs Jahre geheim gehalten werden sollte.
Allein Car l bewilligte bereits am 25. Februar 1525 die öffentliche
Bekanntmachung des Vertrages, und begab sich auch am ?. März 1540
des vorbehaltenen Rückfalles von Elsaß, Breisgau und Snndgau, und
von der Grafschaft Psirt. Aus der Spanischen Erbschaft erhielt Fer-
dinand ein jährliches Einkommen von 60,N00Ducaten, welches auf
die Staatscasse des Königreichs Neapel angewiesen wurde. Die bei-
den Brüder wurden auf solche Art die Stifter der beiden Hauptlinien
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Titel
- Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Autor
- Leopold Haßler
- Verlag
- Ignaz Klang
- Ort
- Wien
- Datum
- 1842
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.31 x 20.0 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Babenberger, Habsburger, Monarchie
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort III
- Einleitung IX
- Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
- Erste Periode (983-1246) 19
- Zweite Periode (1246-1283) 65
- Dritte Periode (1283-1522) 80
- Haus Habsburg 80
- Albrecht I. 81
- Friedrich der Schöne 89
- Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
- Herzogtum Kärnten 104
- Rudolph IV. 105
- Tirol 108
- Albrecht III. und Leopold III. 109
- Albrecht IV. 116
- Albrecht V. (Albrecht II.) 117
- Ladislaus Posthumus 123
- Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
- Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
- Maximilian I. 153
- Karl V. und Ferdinand I. 168
- Literatur 169
- Anhang 172
- Vierte Periode (1522-1740) 221
- Fünfte Periode (1740-1838) 378
- Sach-/Namensregister 494