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Vor 1918
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
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4« Erste Periode 983—1246. und Pohlen. Dem Herzoge Leopold entgingen diese günstigen Ver- hältnisse nicht, und scin Scharfsinn gab ihm Maßregeln an die Hand, sie zur Beförderung des Wohlstandes seiner Unterthanen zu benutzen. Er erhob Wien (1198) zur freien Handels - und Stapelstadt. In den Frei- heiten und Satzungen, welche er bei dieser Gelegenheit den Wienern verlieh, spiegelt sich ganz das kurze, einfache Recht des alten Munizi- palwesens Italiens. Er ließ der Bürgerschaft durch Auszeichnungen ihren Werth fühlen, und schreckte gleichwohl den Fremden vom Verkehre nicht ab, indem er für schnelle Abhülfe und gute iuuerc Polizei sorgte.. Der Fremde sollte nicht zeugen gegen den Bürger, Wenn Fremde und Bürger Handels einig sind, sey dieser auf was immer für Bedingnisse geschlossen, so soll, ohne Klage, Niemand sich einmengn», Kein Kaufherr aus Schwaben, von Regensburg oder Passau, soll, bei zwei Mark Goldes Straft, unmit- telbar nach Ungarn handeln, kein fremder Kaufmann länger als zwei Mo- nate mit seinen Waaren in Wien verbleiben, und sie nur einem Bürger «er- kaufen dürfen. Gold und Silber darf nur die landesherrliche Kammer kau- fen, jeder Handel damit ist untersagt. Ueber Kauf und Verkauf des Unbe- weglichen wachten eigene Commissäre. Witwen sollen kein«' Krieger oder Söldner heirathen. Falsches Maß und Gewicht, und der Hausherr, wo Feuers- brunst auskömmt, werden strenge bestraft. Fremde dürfen in der Stadt nicht mit gespannter Wehre erscheinen. Die Stadt hat vier und zwanzig Raths: Herren. Die Rechte des Fiskus waren großmüthig beschränkt. Der Stadt sollte kein Bürger aufgedrungen, Niemand am freien Abzüge gehindert werden. Handel ohne Capital ist ohne Leben. Der großmüthige Fürst lieh daher den Wiener-Bürgern auf Aurathcn D ietrich's, seines Münzmci- stcrs, 20,000 Mark Silbers, mit gleichem Nuhme, daß er es gewollt und gekonnt. — Der Credit in« Handel beruht großen Theils auf ei- nem gut eiugcrichtetcn Müuzwcscn. Herzog Leopold gab daher eine Münzordnung, und berief erfahrne Münzmeister aus Flandern, welchen er die Münze und das Geldwechsel» übertrug. Die Flandrenftr, wi? man die neue» Münzmcister von ihrer Heimat her nannte, erhielten die Rechte von Wiener-Bürgern, standen aber unmittelbar unter der herzoglichen Kammer, nicht unter dem Stadtrichter, — Diese Anordnungen trugen bald so reichliche Flüchte, daß die Wiener das Geld einander nicht zuzählten, sondern es zuwogen und mit Schüsseln maßen. Einst ritt der Herzog am Weihnachtsabende durch die Straßen der Stadt, die unschuldigen frommen Spiele mit zu genießen, welche die herrschende Sitte dem Volte verhieß. Alles eilte ihm zu, jauchzte, hieß ihn hoch leben, war glücklich, seine Hände oder Füße, ein Stück uom Mantel oder die Decke seines Pferdes zu berühren. Er, gerührt, hieß sie um eine Gnade bitten. Da klagten sie, es seyen ihnen, zumal die Fremden, so viel schuldig, sie könnten nimmermehr zu ihren Geldern kommen. Leopold möchte einen Ter- min setzen, bis zu welchem die Schuldner sie unweigerlich bezahlen müßten. Der Herzog prüfte ihre Briefe, gewährte ihre Bitte, und die Gerichte trie- ben an dem, mit Billigkeit festgesetzte» Tage ihre Gelder ein. Leopold VII. , unter welchem die Deutsche Sprache zuerst in Urkunden vorkommt, scheint auch der erste, ein Landrecht in vater-
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Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
Titel
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
Autor
Leopold Haßler
Verlag
Ignaz Klang
Ort
Wien
Datum
1842
Sprache
deutsch
Lizenz
PD
Abmessungen
12.31 x 20.0 cm
Seiten
532
Schlagwörter
Babenberger, Habsburger, Monarchie
Kategorien
Geschichte Vor 1918

Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort III
  2. Einleitung IX
    1. Allgemein IX
    2. Einteilung Geschichte X
    3. Literatur X
  3. Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
    1. Älteste Schicksale 1
    2. Römerzeit 2
    3. Völkerwanderung 5
    4. Karolingisches Zeitalter 10
    5. Magyarisches Zeitalter 12
    6. Erneuerung Mark 16
    7. Babenbergisches Haus 17
    8. Literatur 18
  4. Erste Periode (983-1246) 19
    1. Leopold I. 19
    2. Heinrich I. 20
    3. Albrecht I. 21
    4. Ernst der Tapfere 23
    5. Leopold III. 25
    6. Leopold IV. 26
    7. Leopold V. 29
    8. Heinrich II. 31
    9. Landes ob der Enns 35
    10. Leopold VI. 36
    11. Herzogtum Steiermark 40
    12. Friedrich I. 44
    13. Leopold VII. 44
    14. Herzogtum Krain 51
    15. Friedrich II. 52
    16. Literatur 63
  5. Zweite Periode (1246-1283) 65
    1. Friedrich der Streitbare bis Albrecht I. 65
    2. Literatur 79
  6. Dritte Periode (1283-1522) 80
    1. Haus Habsburg 80
    2. Albrecht I. 81
    3. Friedrich der Schöne 89
    4. Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
    5. Herzogtum Kärnten 104
    6. Rudolph IV. 105
    7. Tirol 108
    8. Albrecht III. und Leopold III. 109
    9. Albrecht IV. 116
    10. Albrecht V. (Albrecht II.) 117
    11. Ladislaus Posthumus 123
    12. Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
    13. Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
    14. Maximilian I. 153
    15. Karl V. und Ferdinand I. 168
    16. Literatur 169
    17. Anhang 172
  7. Vierte Periode (1522-1740) 221
    1. Ferdinand I. 221
    2. Ferdinands I. Söhne 240
    3. Fortsetzung: Erzherzog Ferdinand II. 249
    4. Fortsetzung: Erzherzog Karl II. 250
    5. Rudolph II. 252
    6. Mathias 259
    7. Ferdinand II. 263
    8. Ferdinand III. 296
    9. Leopold I. 307
    10. Joseph I. 347
    11. Karl VI. 353
    12. Mailand 373
    13. Mantua 374
    14. Toscana 375
    15. Literatur 376
  8. Fünfte Periode (1740-1838) 378
    1. Maria Theresia 378
    2. Joseph II. 412
    3. Leopold II. 424
    4. Franz II. 429
    5. Ferdinand I. 492
  9. Sach-/Namensregister 494
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