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4« Erste Periode 983—1246.
und Pohlen. Dem Herzoge Leopold entgingen diese günstigen Ver-
hältnisse nicht, und scin Scharfsinn gab ihm Maßregeln an die Hand,
sie zur Beförderung des Wohlstandes seiner Unterthanen zu benutzen. Er
erhob Wien (1198) zur freien Handels - und Stapelstadt. In den Frei-
heiten und Satzungen, welche er bei dieser Gelegenheit den Wienern
verlieh, spiegelt sich ganz das kurze, einfache Recht des alten Munizi-
palwesens Italiens. Er ließ der Bürgerschaft durch Auszeichnungen
ihren Werth fühlen, und schreckte gleichwohl den Fremden vom Verkehre
nicht ab, indem er für schnelle Abhülfe und gute iuuerc Polizei sorgte..
Der Fremde sollte nicht zeugen gegen den Bürger, Wenn Fremde und Bürger
Handels einig sind, sey dieser auf was immer für Bedingnisse geschlossen, so
soll, ohne Klage, Niemand sich einmengn», Kein Kaufherr aus Schwaben,
von Regensburg oder Passau, soll, bei zwei Mark Goldes Straft, unmit-
telbar nach Ungarn handeln, kein fremder Kaufmann länger als zwei Mo-
nate mit seinen Waaren in Wien verbleiben, und sie nur einem Bürger «er-
kaufen dürfen. Gold und Silber darf nur die landesherrliche Kammer kau-
fen, jeder Handel damit ist untersagt. Ueber Kauf und Verkauf des Unbe-
weglichen wachten eigene Commissäre. Witwen sollen kein«' Krieger oder
Söldner heirathen. Falsches Maß und Gewicht, und der Hausherr, wo Feuers-
brunst auskömmt, werden strenge bestraft. Fremde dürfen in der Stadt nicht
mit gespannter Wehre erscheinen. Die Stadt hat vier und zwanzig Raths:
Herren. Die Rechte des Fiskus waren großmüthig beschränkt. Der Stadt sollte
kein Bürger aufgedrungen, Niemand am freien Abzüge gehindert werden.
Handel ohne Capital ist ohne Leben. Der großmüthige Fürst lieh
daher den Wiener-Bürgern auf Aurathcn D ietrich's, seines Münzmci-
stcrs, 20,000 Mark Silbers, mit gleichem Nuhme, daß er es gewollt
und gekonnt. — Der Credit in« Handel beruht großen Theils auf ei-
nem gut eiugcrichtetcn Müuzwcscn. Herzog Leopold gab daher eine
Münzordnung, und berief erfahrne Münzmeister aus Flandern, welchen
er die Münze und das Geldwechsel» übertrug.
Die Flandrenftr, wi? man die neue» Münzmcister von ihrer Heimat her nannte,
erhielten die Rechte von Wiener-Bürgern, standen aber unmittelbar unter
der herzoglichen Kammer, nicht unter dem Stadtrichter, —
Diese Anordnungen trugen bald so reichliche Flüchte, daß die Wiener
das Geld einander nicht zuzählten, sondern es zuwogen und mit Schüsseln
maßen.
Einst ritt der Herzog am Weihnachtsabende durch die Straßen der Stadt, die
unschuldigen frommen Spiele mit zu genießen, welche die herrschende Sitte
dem Volte verhieß. Alles eilte ihm zu, jauchzte, hieß ihn hoch leben, war
glücklich, seine Hände oder Füße, ein Stück uom Mantel oder die Decke
seines Pferdes zu berühren. Er, gerührt, hieß sie um eine Gnade bitten.
Da klagten sie, es seyen ihnen, zumal die Fremden, so viel schuldig, sie
könnten nimmermehr zu ihren Geldern kommen. Leopold möchte einen Ter-
min setzen, bis zu welchem die Schuldner sie unweigerlich bezahlen müßten.
Der Herzog prüfte ihre Briefe, gewährte ihre Bitte, und die Gerichte trie-
ben an dem, mit Billigkeit festgesetzte» Tage ihre Gelder ein.
Leopold VII. , unter welchem die Deutsche Sprache zuerst in
Urkunden vorkommt, scheint auch der erste, ein Landrecht in vater-
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Titel
- Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Autor
- Leopold Haßler
- Verlag
- Ignaz Klang
- Ort
- Wien
- Datum
- 1842
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.31 x 20.0 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Babenberger, Habsburger, Monarchie
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort III
- Einleitung IX
- Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
- Erste Periode (983-1246) 19
- Zweite Periode (1246-1283) 65
- Dritte Periode (1283-1522) 80
- Haus Habsburg 80
- Albrecht I. 81
- Friedrich der Schöne 89
- Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
- Herzogtum Kärnten 104
- Rudolph IV. 105
- Tirol 108
- Albrecht III. und Leopold III. 109
- Albrecht IV. 116
- Albrecht V. (Albrecht II.) 117
- Ladislaus Posthumus 123
- Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
- Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
- Maximilian I. 153
- Karl V. und Ferdinand I. 168
- Literatur 169
- Anhang 172
- Vierte Periode (1522-1740) 221
- Fünfte Periode (1740-1838) 378
- Sach-/Namensregister 494