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Dritte Periode l283—l522- 165
ter einer neuen Ordnung. Von ihm sind die ersten Entwürfe zu vollständige-
ren Polizei'Satzuugen, von ihm die ersten allgemeinen Armeuanstalten, von
ihm die ersten regelmäßig eingerichteten Dicasterien oder Behörden. Die
Militär-und politischen Geschäfte übergab er dem Negimente (Regierung),
dem er Wien zum Sitze anwies. Für die Iustizgeschäfte ordnete er ein
Hofgericht zu Neustadt an, welches später mit dem Regimente in Wien
vereinigt wurde. Zur Verwaltung der Staatseinkünfte errichtete er die
Hofkammer in Wien, mit einem Schatzmeister und Generaleinnehmer an
der Spitze. Von der Hofkammer war die kaiserliche Hauskammer abge-
sondert, welcher der Pfennigmcister vorstand, der alle Hofausgaben
bestritt. Ueber alle Ausgaben und Einnahmen mußte an die allgemeine
Raitkammer in Innsbruck Rechnung gelegt werden. An die Spitze der
Dicasterien stellte er einen Hofrath, der aus mehreren Räthen und einem
Hofkanzler zusammengesetzt war. Aus diesem Hofrathe, welcher an-
fänglich sowohl die Oestcrrcichischen als die Deutschen Neichsgeschäfte
besorgte, entstanden später die Hofkanzlei und der Reichshofrath.
Für die Verbindung der Länder, dann für schnelle und sichere Be-
förderung seiner Befehle errichtete Kaiser Marimil ian die ersten Po-
sten. Er wurde hierbei durch die Emsigkeit der Grafeu von Thurn,
Taris und Balsassin a unterstützt, welche, nach einem ersten Ver-
suche in Tirol, im Jahre 1516 einen regelmäßigen Postenlauf zwischen
Brüssel und Wien herstellten.
Die Grafen von Taxis wurden in der Folge in den Fiirstenstand erhoben, und
mit der Würbe von General-Postmeistern dcs Reiches bekleidet, in den Oester-
reichischen Ländern aber sind die Fiirstcn von Paar seit 1624 mit dem Erb-
land-Postmeistcramte belehnt.
Für das Kriegswesen, das er mit bewunderungswürdiger Vollkom-
menheit kannte, fängt mit Marimi l ian eine neue glänzende Epoche
an. Im Jahre 1511, auf dem Landtage zu Innsbruck, errichtete er das
41jährige Landlibell, in welchem die Zuzugsordnung der Tirolischen Land-
wehre festgesetzt wurde. Diese Zuzugsordnung wurde 1518, auf einem
andern Landtage zu Innsbruck, auf alle Oesterreichischen Länder ausge-
dehnt, und in jedem Lande ein Kriegsrath mit einem Landeshaupt-
mann eingefühlt, der in Abwesenheit des Kaisers das ganze Ver-
theidigungswesen zu leiten hatte. Mit seinem tapferen Feldhaupt-
mann , Georg von Freundsberg, entwarf Mar imi l ian
das erste Kricgsrecht. Er errichtete beständige Regimenter, die er
in Fähnlein oder Hauptmannschaften eintheilte, und mit Obersten
und Hauptleuten versah. Die Kriegsleute, welche zu diesen Regimen<
tern gehörten, wurden Landsknechte genannt. Die Reiter wurden in
schwere und leichte getheilt, und auch im Fußgefechte geübt. In der Ar-
Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Titel
- Geschichte des Österreichischen Kaiserstaates
- Autor
- Leopold Haßler
- Verlag
- Ignaz Klang
- Ort
- Wien
- Datum
- 1842
- Sprache
- deutsch
- Lizenz
- PD
- Abmessungen
- 12.31 x 20.0 cm
- Seiten
- 532
- Schlagwörter
- Babenberger, Habsburger, Monarchie
- Kategorien
- Geschichte Vor 1918
Inhaltsverzeichnis
- Vorwort III
- Einleitung IX
- Vorgeschichte (Jahr X - 984 nach Chr.) 1
- Erste Periode (983-1246) 19
- Zweite Periode (1246-1283) 65
- Dritte Periode (1283-1522) 80
- Haus Habsburg 80
- Albrecht I. 81
- Friedrich der Schöne 89
- Albrecht II. und Otto der Fröhliche 99
- Herzogtum Kärnten 104
- Rudolph IV. 105
- Tirol 108
- Albrecht III. und Leopold III. 109
- Albrecht IV. 116
- Albrecht V. (Albrecht II.) 117
- Ladislaus Posthumus 123
- Wilhelm d. Freundliche/Leopold IV./Friedrich IV./Ernst der Eiserene 129
- Friedrich V. (Friedrich IV.)/Albrecht VI. 134
- Maximilian I. 153
- Karl V. und Ferdinand I. 168
- Literatur 169
- Anhang 172
- Vierte Periode (1522-1740) 221
- Fünfte Periode (1740-1838) 378
- Sach-/Namensregister 494