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vom 18.06.2022, aktuelle Version,

Murtal Straße

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B96 in Österreich
Basisdaten
Straßenbeginn: Scheifling
(47° 9′ 6″ N, 14° 24′ 46″ O)
Straßenende: Sankt Michael im Lungau
(47° 5′ 48″ N, 13° 37′ 4″ O)
Gesamtlänge: 69.6 km

Bundesland:

Straßenverlauf
Steiermark
Bezirk Murau
(19,6)  Scheifling B317
Mur
Murtalbahn
Niederwölz B75
Wölzer Bach
Mur
Teufenbach
Thajabach
Frojach-Katsch
Mur
Triebendorf
Murau B97
Ranten
Rantenbach
Salzburg Welt-Icon
Bezirk Tamsweg
Seetal
Schwarzenbichl (~1240 m ü. A.)
Tamsweg
Taurach
Turracher Straße B95
Unternberg
Katschberg Straße B99
Vorlage:AB/Wartung/Leer Gemeinsame Streckenführung mit B99
Sankt Michael im Lungau B99
(104)  Sankt Michael A10 E55 212

Die Murtal Straße (B 96) ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 70 km im steirischen Oberen Murtal und im Salzburger Lungau flussaufwärts.

Verlauf

Die Straße beginnt im Scheifling am Fuße der Seetaler Alpen und führt zunächst nach Murau. Hier verlässt sie das Tal der Mur, und folgt nördlich davon dem Rantental sowie dem Seetal und Leißnitzbachtal am Südrand der Schladminger Tauern (Murberge) über den Schwarzenbichl (Sattel von Seetal, ca. 1240 m) nach Tamsweg. Dort trifft die Straße wieder auf die Mur, der sie durchs Tal von Unternberg folgt, und an der Tauern Autobahn (A 10) bei Sankt Michael im Lungau (Unterweißburg) endet.

Der steirische Anteil sind 40 km, der salzburgische 30 km.

Geschichte

Die Straße von Lind über Murau, Stadl und Predlitz wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet.[1] Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 5. Februar 1895 wurde sie zu einer Bezirksstraße II. Klasse abgestuft.[2] Am 24. Juli 1902 beschloss der steirische Landtag, die Murau-Seethaler Straße von Murau über Ranten und Seebach bis zur Salzburger Landesgrenze zu einer Bezirksstraße I. Klasse aufzuwerten.[3]

Der steirische Streckenabschnitt zwischen Scheifling und Murau bzw. Predlitz wurde 1926 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen. In diesem Falle zahlte das Land Steiermark 70 Prozent der Baukosten, während die Bezirke Neumarkt, Oberwölz und Murau die restlichen 30 Prozent der Baukosten selbst übernehmen mussten.[4] Seit dem 1. April 1938 galt diese Straße als Landesstraße.[5]

Die Obere Murtal Straße[6] (seinerzeitige B 96) gehört seit dem 1. April 1948 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich (Bundesstraße A).[7] Sie führte mit 70 km Länge ursprünglich von Scheifling durch das Murtal bis Mauterndorf zur Katschberg Straße (B 99).[7]

Die Mooshamer Straße zwischen St. Michael und Tamsweg über Unternberg/Moosham, 11 km lang, ist ab dem 1. Jänner 1950 Bundesstraße C gewesen.[7]

Seit dem 1. Jänner 1973 führt die Murtal Straße jedoch über Ranten – Seetal nach Tamsweg und von dort, über die ehemalige Mooshamer Straße, weiter bis St. Michael-Unterweißburg, zur damals neu eröffneten Tauernautobahn. Die alte Straße durch das oberste steirische Murtal heißt seitdem Murauer Straße (B 97).[8] Das Stück von Predlitz über Tamsweg bis Mauterndorf, das als Lungauer-Steiermärker Straße seit 1873 Landesstraße gewesen war,[9] wurde zur Turracher Straße (B 95), über die Turracherhöhe nach Kärnten, genommen. Bei Tamsweg und St. Michael wurde die B 96 deswegen mit B 95 respektive B 99 jeweils kurz auf gemeinsamer Strecke geführt.

Die Strecke Judenburg-Thalheim/St. Peter – Scheifling war Teil der Triester Reichsstraße gewesen, dann bis 1971 Teil der B 17 Triester Straße.[10] Sie gehört 1971–1999 zur Murtal Straße,[11] und wurde dann zur Friesacher Straße (B 317), über den Perchauersattel nach Kärnten. Daher beginnt die Kilometrierung der B 96 noch heute in Scheifling mit km 19,6.

Die Straße wurde im Jahr 2002 vom Bund an die Bundesländer Salzburg und Steiermark als Landesstraße übertragen.

2015 wurde die Doppelführung mit der B 95 in Tamsweg bereinigt, die B 96 verläuft nun über den Bahnhof und nördlich durch der Ort.[12]

Quellen

  1. Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1869, Art. 1, Z. 14, S. 33 (eReader, ALEX Online).
  2. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 1. April 1895. LGBl. Nr. 47/1895.
  3. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 7. December 1902. LGBl. Nr. 69/1902.
  4. Gesetz vom 25. Juni 1926, betreffend die Bildung von Konkurrenzen für die Erhaltung und Instandsetzung einiger Straßenzüge Steiermarks. LGBl. Nr. 53/1926.
  5. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(a) Nr. 3.
  6. Die Untere Murtal Straße war seinerzeit Straß – Mureck – Bad Radkersburg in der Südoststeiermark, heute B 69 Südsteirische Grenz Straße.
  7. 1 2 3 Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, i.d.F. BGBl. Nr. 49/1948, Verzeichnis A resp. Verzeichnis C (pdf, ris.bka) – zum Inkrafttreten der einzelnen Verzeichnisse siehe § 31 d.G.
  8. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 13. Mai 1974 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Steiermark, BGBl. Nr. 310/1974, § 3 Z. 21 (pdf, ris.bka) – dieses Stück als Bundesstraße erklärt per § 33 (Übergangsbestimmungen) Abs. 3 BStG i.d.F. BGBl. Nr. 286/1971.
  9. Salzburger Straßengesetz vom 14. Jänner 1873,
  10. Nummernverzeichnis der Bundesstraßen. BGBl. Nr. 238/1949.
  11. Bundesstraßengesetz i.d.F. BGBl. Nr. 286/1971, Verzeichnis 3 Bundesstraßen B (pdf, ris.bka).
  12. Friedhofstraße – Zinsgasse – Glaserbrücke; Straßenumlegungsverordnung – Marktgemeinde Tamsweg. Sbg. LGBl. Nr. 112/2015 (online, ris.bka).
 B96  Die Murtal Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.