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vom 21.01.2021, aktuelle Version,

Südsteirische Grenz Straße

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/AT-B
Landesstraße B69 in Österreich
Basisdaten
Gesamtlänge: 107,6 km

Bundesland:

Straßenverlauf
Vorlage:AB/Wartung/Leer (0)  Kärnten
Vorlage:AB/Wartung/Leer Bezirk Wolfsberg
Lavamünder Straße B80
Soboth (1347 m ü. A.)
Vorlage:AB/Wartung/Leer (11,97)  Steiermark
Vorlage:AB/Wartung/Leer Bezirk Deutschlandsberg
Feistritz
Vorlage:AB/Wartung/Leer (15)  Symbol: Tourist Stausee Soboth, 1080 m
Soboth
(24,1)  Krumbach
Kesselbach
(29)  Sankt Oswald ob Eibiswald
Saggau
(~37,1)  Radlpass Straße B76
Vorlage:AB/Wartung/Leer (~1,8 km)  Gemeinsame Streckenführung mit B76
(Kilometrierung unterbrochen)
Eibiswald
(~37,1)  Radlpass Straße B76
Vorlage:AB/Wartung/Leer (43,1)  Bezirk Leibnitz
(44,2)  Oberhaag
(50,2)  Arnfels
(55,8)  Leutschach
Gamlitzbach
Gamlitzbach
(66,6)  Gamlitz
(67,0)  Gamlitzbach
(69,4)  Gamlitzbach
(69,9)  Ehrenhausen
(70,0)  Gamlitzbach
(70,2)  Südbahn
(70,3)  Mur
(~72,4)  B67
Vorlage:AB/Wartung/Leer (~1,4 km)  Gemeinsame Streckenführung mit B67
(Kilometrierung unterbrochen)
(~73,1)  B67
(74,0)  Straß in Steiermark
(226)  Gersdorf A9 E57 E59
Vorlage:AB/Wartung/Leer (76,2)  Bezirk Südoststeiermark
(76,8)  Radkersburger Bahn
(79,8)  Lichendorf
(81,6)  Schwarzau
(86,0)  Mureck
(87,8)  Gosdorf
(89,2)  Saßbach
(93,1)  Gnasbach
(94,0)  Radkersburger Bahn
(97,8)  Radkersburger Bahn
(98,1)  Sulzbach
(99,3)  Gleichenberger Straße B66
(101,3)  Halbenrain
Bad Radkersburg
(107,6)  Mur
Österreich - Slowenien
Gornja Radgona

Die Südsteirische Grenz Straße (B 69) – in Kärnten Südsteirische Grenzstraße[1] – ist eine Landesstraße in Österreich. Sie verläuft auf einer Länge von 107,6 km entlang der Grenze der Steiermark zu Slowenien. Ihr Anfang befindet sich allerdings in Kärnten an der Drau. Über die Soboth führt die Straße in die Steiermark und durch die Lavanttaler Alpen zur Mur, in deren Nähe sie bis zu ihrem Ende an der Staatsgrenze zu Slowenien bei Bad Radkersburg verläuft.

Geschichte

Die Straße von Spielfeld über Mureck, Radkersburg, Kreuzdorf, Luttenberg bis Friedau wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet.[2] Durch einen Beschluss des steirischen Landtages vom 10. Dezember 1885 wurde der westliche Streckenabschnitt zwischen Spielfeld und Radkersburg zu einer Bezirksstraße II. Klasse abgestuft.[3] Am 12. November 1890 beschloss der steirische Landtag, auch den östlichen Streckenabschnitt zwischen Radkersburg und Luttenberg zu einer Bezirksstraße II. Klasse abzustufen.[4]

Die Untere Murtal-Straße[5] von Straß über Mureck nach Radkersburg wurde durch Verordnung der Bundesregierung vom 9. Juni 1933 zur Bundesstraße erklärt. Bis 1938 wurde die Untere Murtal-Straße als B 24 bezeichnet, nach dem Anschluss Österreichs wurde die Untere Murtal-Straße nicht mehr als Reichsstraße geführt.

Die Südsteirische Grenz Straße zwischen Straß und Eibiswald gehört seit dem 1. Jänner 1951 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[6]

Die Sobother Straße zwischen Eibiswald und Lavamünd gehört erst seit dem 1. Juni 1961 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[7] Früher wurde sie auf Kärntner Seite als Landesstraße Nr. 148 geführt und als Lavamünder Alpen Straße bezeichnet.[8]

Die Südsteirische Grenz Straße sollte ab dem 10. September 2018 zwischen dem Sobother Stausee und der Kärntner Landesgrenze zu einer Landesstraße zurückgebaut werden. In den nächsten Jahren soll sie auf dem gesamten Verlauf zurückgebaut werden. Die Fahrbahnbreite wird von 8 Meter auf 6,5 Meter reduziert. Radclub Eibiswald, Tourismus und Bürgermeister äußerten hierzu Bedenken.[9][10] Das Vorhaben wurde zunächst gestoppt.[11]

Commons: Südsteirische Grenz Straße  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Beschluss des Kärntner Landtages vom 23. Mai 2002, veröffentlicht im Landesgesetzblatt 25/2002
  2. Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1868.
  3. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 29. Jänner 1886. LGBl. Nr. 5/1886.
  4. Kundmachung des k.k. Statthalters in Steiermark vom 24. Jänner 1890. LGBl. Nr. 14/1890.
  5. Die Obere Murtal Straße (B 96) war seinerzeit Scheifling – Murau – Mauterndorf in der Obersteiermark und Salzburg, heute B96 Murtal Straße resp. B95 Turracher Straße.
  6. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis D.
  7. Bundesgesetz vom 17. Mai 1961, womit das Bundesstraßengesetz abgeändert wird, Verzeichnis I.
  8. Gesetz vom 7. Juli 1955 über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Straßengesetz), LGBl. Nr. 24/1955.
  9. B69 wird wieder zur Landesstraße rückgebaut auf ORF-Steiermark vom 9. September 2018 abgerufen am 9. September 2018
  10. Soboth: Rückbau und Sanierung der B69 startet am Montag auf Mein Bezirk vom 7. September 2018 abgerufen am 9. September 2018
  11. https://www.meinbezirk.at/deutschlandsberg/c-politik/rueckbauplaene-fuer-b-69-auf-eis-gelegt_a2907908
 B69  Die Südsteirische Grenz Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.